Nach Ansicht des DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. hätte eine Änderung durchaus Auswirkungen auf den Betrieb historischer Fahrzeuge, da nur ein sehr kleiner Teil älterer Autos mit Automatikgetriebe ausgerüstet ist. Der ohnehin fehlende Nachwuchs hätte eine weitere Schwelle beim Einstieg in das Old- und Youngtimerhobby zu überwinden. Immerhin hat die Oldtimerszene ja bereits Erfahrung mit diversen Technologiesprüngen. Neben dem Schalten mit Zwischengas bei unsynchronisierten Getrieben sind Lenkradschaltungen, das Stotterbremsen ohne ABS oder Anfahren am Berg mittels einer richtigen Handbremse häufig böhmische Dörfer für jüngere Fahrer. Nichtsdestotrotz sollten die Besitzer älterer Fahrzeuge selbst dafür sorgen, dass der Nachwuchs solche Techniken erklärt bekommt und sie selbst „erfahren“ kann. Nur so wird das ursprüngliche reine Fahrerlebnis verstanden. Das Nichtvorhandensein von Assistenzsystemen kann durch die dann nötige Konzentration auf Verkehr und eigenes Fahrzeug die Fahrsicherheit sogar wieder erhöhen. Im aktuellen Straßenverkehr kann man leider häufig beobachten, dass zunehmend die Technik wichtige Kontrollfunktionen für die Autofahrer übernimmt und dann zu deren Unachtsamkeit führt. Der Oldtimerfahrer bremst vorausschauend, kennt noch den Schulterblick und weiß noch viel mehr über sein Fahrzeug als der heutige Konsument mit allen sinnigen und unsinnigen Helferlein.
300 c Limousine, 1954-1955, deutlich erkennbar die vergrößerte Heckscheibe und der „AUTOMATIC“ – Schriftzug
Bereits am 9. November 2017 hat die Konferenz der deutschen Länderverkehrsminister den Wunsch nach einer Änderung der sogenannten Automatikregelung bei der Führerscheinprüfung an den Bund formuliert. Die bisher gültige Regelung sieht vor, dass ein Fahrschüler, der auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und geprüft wird, nur solche Autos fahren darf (dokumentiert mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Eine spätere Erweiterung kann durch eine zusätzliche Ausbildung und eine separate Prüfung erworben werden.