Nach Ansicht des DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. hätte eine Änderung durchaus Auswirkungen auf den Betrieb historischer Fahrzeuge, da nur ein sehr kleiner Teil älterer Autos mit Automatikgetriebe ausgerüstet ist. Der ohnehin fehlende Nachwuchs hätte eine weitere Schwelle beim Einstieg in das Old- und Youngtimerhobby zu überwinden. Immerhin hat die Oldtimerszene ja bereits Erfahrung mit diversen Technologiesprüngen. Neben dem Schalten mit Zwischengas bei unsynchronisierten Getrieben sind Lenkradschaltungen, das Stotterbremsen ohne ABS oder Anfahren am Berg mittels einer richtigen Handbremse häufig böhmische Dörfer für jüngere Fahrer. Nichtsdestotrotz sollten die Besitzer älterer Fahrzeuge selbst dafür sorgen, dass der Nachwuchs solche Techniken erklärt bekommt und sie selbst „erfahren“ kann. Nur so wird das ursprüngliche reine Fahrerlebnis verstanden. Das Nichtvorhandensein von Assistenzsystemen kann durch die dann nötige Konzentration auf Verkehr und eigenes Fahrzeug die Fahrsicherheit sogar wieder erhöhen. Im aktuellen Straßenverkehr kann man leider häufig beobachten, dass zunehmend die Technik wichtige Kontrollfunktionen für die Autofahrer übernimmt und dann zu deren Unachtsamkeit führt. Der Oldtimerfahrer bremst vorausschauend, kennt noch den Schulterblick und weiß noch viel mehr über sein Fahrzeug als der heutige Konsument mit allen sinnigen und unsinnigen Helferlein.
Bereits am 9. November 2017 hat die Konferenz der deutschen Länderverkehrsminister den Wunsch nach einer Änderung der sogenannten Automatikregelung bei der Führerscheinprüfung an den Bund formuliert. Die bisher gültige Regelung sieht vor, dass ein Fahrschüler, der auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und geprüft wird, nur solche Autos fahren darf (dokumentiert mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Eine spätere Erweiterung kann durch eine zusätzliche Ausbildung und eine separate Prüfung erworben werden.
Durch die Zunahme des Automatikanteils bei Neufahrzeugen (2000: 19,6%, 2010: 27,4%, 2018: 47,5%, Quelle: DAT) stieg auch der Anteil am Gesamtfahrzeugbestand von 17% in 2008 auf 31% in 2018. Unter anderem um die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu forcieren, ist das Thema zunehmend aktuell. Bereits für 2020 wird im Bund eine neue Regelung angestrebt, die nur noch einige Zusatzstunden mit Schaltgetriebe bei der Fahrausbildung vorsieht, aber keine separate Prüfung. Momentan finden Abstimmungen auf Arbeitsebene zwischen Deutschland und der EU statt, da eine Änderung einer EU-Richtlinie nötig würde. Der TÜV als einer der hauptbetroffenen Organisationen hat bereits den Vorschlag abgelehnt. In einer FORSA Umfrage sehen 79% der Befragten im Wegfall der Schaltkompetenz bei Fahranfängern eine Gefahr für die Verkehrssicherheit.