Einigung über Reform der Kfz-Steuer erreicht

Die große Koalition hat sich auf eine Reform der Kfz-Steuer geeinigt. Ab 1. Juli 2009 soll die Steuer nicht mehr nur nach Hubraum, sondern vor allem nach dem Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) berechnet werden. Auf eine Begrenzung der Besteuerung für hubraumstarke Fahrzeuge wird verzichtet. Die Abgabe soll für Neuwagen zum 1. Juli 2009 auf eine klimafreundliche Steuer umgestellt werden. Das teilten Bundesregierung und Koalition am Montagabend (26.1.2009) in Berlin mit. Es gilt als sicher, dass das Kabinett dem neuen Steuersystem heute (27.1.2009) im Rahmen der Entscheidungen über das Konjunkturpaket II zustimmt.
Auf eine Begrenzung der Besteuerung für große Autos werde verzichtet, bestätigte der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Hans-Peter Friedrich (CSU). Die Kfz-Steuerreform werde insgesamt zusätzlich 1,8 Milliarden Euro Haushaltsmittel benötigen.
Das leicht veränderte Modell ist aber weiter eine Mischung aus der früheren Steuer nach Hubraum und einer CO2-Abgabe und gilt nur für Neuwagen. Nach einem Freibetrag für alle neuen Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 120 Gramm sollen für höhere Emissionen je Gramm zwei Euro Steuer gezahlt werden. Die Hubraum- Besteuerung sieht einen Sockelbetrag von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro bei Diesel- Fahrzeugen vor.

Damit wird die Steuer allerdings immernoch einigermaßen Pauschal berechent, denn ein Fünfliter-Motor mit einer Fahrleistung von 5000 km pro Jahr zahlt immernoch mehr als ein ein 1,4 Liter-Motor, der 25000 km pro Jahr ableistet. Sicherlich ist das Ziel, die Emissionen zu senken, richtig, aber ob dies der richtige Weg ist, bleibt zweifelhaft.