Es werde Licht!

1Viele Anfragen drehen sich bei der HU immer wieder um die Beleuchtung. Heute möchte ich Ihnen gerne die Aufschriften auf den Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht erläutern.
Sie finden die verschiedensten Aufschriften, Zeichen, Symbole, welche einige Rätsel aufgeben können. Es gibt drei verschiedene sogenannte Bauartgenehmigungen, die Deutsche, die EG- und auch die ECE-Bauartgenehmigung, kurz „BG“. Sicher bekannt ist die traditionelle „Wellenlinie“, welche in Deutschland ab 1954 benutzt wurde um die BG sichtbar zu machen. Dieser Wellenlinie folgte ein Buchstabe („K“ für Karlsruhe, damals die einzige Stelle in unserer Republik, welche Einrichtungen zur Fahrzeugbeleuchtung prüfen und genehmigen durfte) und drei bis fünf Zahlen. EG und ECE signalisieren durch das ebenfalls bekannte „E-Prüfzeichen“ eine erfolgreich bestandene BG (EG = kleines „e“ und ECE = großes „E“). Bei den europäischen Genehmigungszeichen (im Volksmund „Prüfzeichen“) stehen noch mehr Zahlen.
Beispiel: E1*00 12345
Dabei bedeutet das „E“ eine ECE-Genehmigung, die „1“ belegt die Tatsache, dass diese in Deutschland geprüft wurde (es gibt hier Zahlen von 1 bis 56). „00“ gibt an, dass das fragliche Teil nach der Grundregelung geprüft wurde und die letzten fünf Zahlen stellen die eigentliche Prüfnummer dar.
Weiterhin gibt es zusätzlich noch Buchstaben-Codes auf den Scheinwerfern:
„C“ bedeutet Abblendlicht (C steht für City, also geschlossene Ortschaften)
„R“ bedeutet Fernlicht (R steht für Road, also außerhalb geschlossener Ortschaften)
Wenn „C“ und „R“ gemeinsam stehen (also „CR“), ist das ein Bilux-Scheinwerfer, bei dem eine Glühbirne beide Funktionen besitzt und durch Abschatter, oder Blenden bzw. Kappen das Fernlicht abgeblendet wird.
Ist dem „C“, dem „R“ oder dem „CR“ noch ein „H“ vorangestellt, handelt es sich um einen Halogen-Scheinwerfer, steht stattdessen ein „D“ davor, erkennt man daran den Xenon-Scheinwerfer („D“ steht für Discharge, d.h. englisch für „entladen“, denn Xenon-Scheinwerfer haben keine Glühbirne mehr sondern eine Gasentladungslampe). Steht jedoch ein „S“ davor, handelt es sich um einen sogenannten „Sealed-Beam-Scheinwerfer“.
Beispiele:
Ein Halogen-Sealed-Beam-Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht trägt folglich die Aufschrift HSCR. Der Mercedes Typ W210 hatte häufig die Aufschrift DC/HR, was heißt, dass die Abblendscheinwerfer Xenonlampen sind und die Fernscheinwerfer Halogenlampen.
Das soll für heute genügen, in einer späteren Fortsetzung gehe ich dann noch auf weitere interessante Feinheiten ein.
Falls Sie dazu Fragen haben, stehe ich gerne zur Beantwortung parat.