Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein häufig im Nachbarland, wenn dort die Fahrstunden preiswerter sind – in Polen oder Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre Fahrerlaubnis verloren haben, machen in Polen oder Tschechien den Führerschein neu – um in Deutschland die Fahrtauglichkeitsprüfung („Idiotentest“) zu umgehen. Die Vorschriften in einigen EU-Ländern sind großzügiger als hierzulande.
Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren ersten Führerschein gemacht – den die Behörden in Bayern aber nicht anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem obersten europäischen Gericht vor.
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Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten.
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