Fahrzeugscheinhefte für Rote 07 und Bestandsschutz

In Baden-Württemberg gibt es eine Neuerung für Halter von Fahrzeugen mit rotem 07-Kennzeichen. Bislang gaben die Zulassungsstellen hier einzelne Rote Fahrzeugscheine für jedes Fahrzeug aus. Damit ist jetzt Schluss. Künftig werden in Baden-Württemberg wie in den meisten Bundesländern Fahrzeugscheinhefte ausgegeben. Der Hintergrund ist, dass man nun auch in diesem Bundesland im Bedarfsfall mehr als 2 Kennzeichenschilder ausgeben will. Wobei Bedarf immer dann besteht, wenn die Anbringungsmöglichkeiten an den Fahrzeugen einer Roten 07 so voneinander abweichen, dass eine sachgerechte Anbringung nicht möglich ist und damit eine hinreichende Ausleuchtung des Nummernschildes nicht gewährleitet ist. Um Missbrauch mit zusätzlichen Kennzeichenschildern zu vermeiden, erfolgt die Umstellung von Fahrzeugscheinen auf Fahrzeugscheinhefte. Alte einzelne Rote Fahrzeugscheine bleiben weiterhin gültig. Nun liegt aber auch eine Stellungnahme des Landes Brandesburg zum Bestandsschutz beim Roten 07-Kennzeichen vor. Ueingeschränkter Bestandsschutz in Brandenburg besteht sowohl bei Umzug als auch bei Halterwechsel eines Fahrzeuges unter 30 Jahren, soweit das Fahrzeug bereits auf Roter 07 zugelassen war. Die persönliche Zuverlässigkeit des neuen Halters muss nach der Stellnahme aus Brandenburg ausdrücklich gegeben sein. Regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges -sei es in Form einer HU oder eines sonstigen Verkehrssicherheitsnachweises – werden hier nach Aussage des Ministeriums grundsätzlich nicht gefordert. Dies teilte der DEUVET nun mit.