Freie Verfügung über Schadensersatz

Ein Autobesitzer muss erhaltenen Schadensersatz nach einem Unfall nicht zwingend für die Reparatur seines Fahrzeuges aufwenden. Wie der Deutsche Anwaltsverein heute mitteilte, habe das Amtsgericht Siegburg die Klage eines Unfallverursachers zurückgewiesen, der keinen Schadensersatz zahlen wollte, weil der Besitzer des verunfallten Fahrzeuges das Auto nicht repariert habe (Az.: 109 C 368/05). Die Richter urteilten anders: Es sei nicht ausschlaggebend, ob der Besitzer das Auto repariert habe. Die Beschädigung habe den Wert des Fahrzeuges gemindert. Ob er es repariert oder nicht, spiele dabei keine Rolle. Der Geschädigte könne über den Schadensersatz frei verfügen.