Grenzwert am ersten Tag überschritten

Gleich am ersten Tag des Jahres ist es in Deutschland zu Feinstaub-Belastungen gekommen. Zahlreiche Messstellen verzeichneten wegen des traditionellen Feuerwerks bereits am 1. Januar die erste Grenzwertüberschreitung des Tagesmittelwertes. Das geht zu Lasten des erlaubten Jahreskontingents von 35 Tagen, an denen der Feinstaub-Grenzwert in der Außenluft überschritten werden darf. Ein zweiter Tag des Kontingents geht im Laufe des Jahres durch die Osterfeuer verloren. Wenn sich der Silvester-Pulverdampf verzogen hat, bleibe der Feinstaub dennoch ein Problem, trotz der Filter für Dieselfahrzeuge. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) weist darauf hin, dass die Höhe der Feinstaubbelastung weitgehend witterungsabhängig und die Folge von austauscharmen Wetterlagen ist. Auf Diesel-Pkw entfallen lediglich sieben Prozent der gesamten Feinstaubemissionen. Wieviel damit auf Fahrzeuge entfällt, die das historische Kennzeichen tragen und damit älter als 30 Jahre sind, ist nur im Promille-Bereich zu vermuten . . .