Gurtpflicht in Deutschland

Zum Stichtag 1. Januar 1976 wurde vor 35 Jahren in Deutschland auf den Vordersitzen das Anlegen des Sicherheitsgurts zur Pflicht. Eine Nachrüstung von Gurten auf den Vordersitzen älterer Autos mit Zulassung nach dem 1. April 1970 wurde am 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist (TÜV-Termin) vorgeschrieben. Neuwagen mussten schon seit 1. Januar 1974 Gurte vorne haben.  Mercedes-Benz stattete seine Pkw-Modelle bereits seit 1973 serienmäßig mit Vordersitz-Gurten aus. Den ersten Gurt hat das Unternehmen schon 1957 angeboten – für den Typ 300 SL Roadster.

Die Einführung der straflosen Gurtpflicht auf Vordersitzen in der Bundesrepublik im Jahre 1976 war von großem Widerstand vieler Autofahrer begleitet, der durch die vorausgehende aufwendige und erfolgreiche Kampagne „Klick – Erst gurten, dann starten“ gebrochen werden sollte. Die Vorstellung, sich im Auto zu fesseln, löste tief sitzende Ängste aus. Die Studie „Psychologische Forschung zum Sicherheitsgurt und Umsetzung ihrer Ergebnisse“ kam 1974 zu dem Ergebnis, „dass der Sicherheitsgurt primär mit den Gefahren eines Unfalls und seinen Folgen assoziiert wird und erst sekundär mit seiner eigentlichen technischen Funktion, nämlich vor diesen Gefahren zu schützen“. Deshalb geraten die Betroffenen beim Stichwort Anschnallen „psychologisch in die Klemme. Einerseits sehen sie ein, dass sie mit Gurten sicherer fahren, andererseits aktualisiert der Sicherheitsgurt bei ihnen Angst, die sie vermeiden wollen. Sie kommen aus einer Angstvermeidung nicht zu einer effektiven Gefahrenvermeidung“. Dahinter steckt die elementare Furcht vor der Fessel. Eine „unwillkürliche Form, in der Menschen mit Gefahren fertig werden sollen, ist die Flucht … die Autofahrer werden augenscheinlich nur schwer damit fertig, dass sie sich selbst fesseln und gleichsam wehrlos machen müssen, um Gefahren beim Unfall bewältigen zu können“.