Auf Grund der aktuellen Unsicherheit über Kennzeichen mit und ohne Trennungsstrich informiert der DEUVET Sie über den folgenden Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde durch die Länder darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ahndung von Verkehrsverstößen auch die Eintragung des amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung, die mit Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen Trennungsstrich verfügen, in Italien und Österreich beanstandet wurde.
Dass das Kennzeichen auf der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann und beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind, wird auf der Internetseite des BMVBS angeführt.
Auf Grund zunehmender Anfragen der Presse und von Bürgern, die befürchten, bei ihrer Urlaubsfahrt wegen des Trennungsstrichs in der Zulassungsbescheinigung bestraft zu werden, bitte ich die EU und EWR-Staaten darüber zu unterrichten, dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.
Auf der Website www.bmvbs.de sind die Ausführungen zu den Kennzeichenschildern zu lesen.