Keine Folgen für Ex-Halter bei Abwack-Betrug

Die Nachrichten über den vorhersehbaren Betrug mit den Abwrack-Autos geistern durch die Medien und so mancher Nutzer der Prämie ist verunsichert. Doch jetzt kommt die Entwarnung für frühere Altautobesitzer: Falls deren zum Abwracken vorgesehenen Autos fahrtüchtig beispielsweise in Afrika auftauchen, müssen sie deswegen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Voraussetzung dafür ist allerdings die Vorlage des vorgeschriebenen Verwendungsnachweisformulars. Ohne dieses Papier kann die Abwrack- beziehungsweise Umweltprämie ohnehin nicht beansprucht werden. Das Formular enthält die förmliche Erklärung eines anerkannten Entsorgers, demzufolge das Altfahrzeug den Regeln entsprechend verschrottet wurde. „Wer so eine Bescheinigung hat, ist rechtlich aus dem Schneider“, erklärt Wolfgang Tings, Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa in Stuttgart.
Mit diesem Hinweis reagierte der Club auf einen Bericht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der den Verdacht hegt, dass bis zu 50.000 der bislang abgewrackten Autos illegal in das Ausland weiterverkauft worden sind. Das Formular für den Verwendungsnachweis entspricht laut ACE-Experten Tings einem Vertrag, der zwischen dem bisherigen Fahrzeugbesitzer und dem Entsorger abgeschlossen wird. Der Fahrzeughalter kann demnach nicht dafür haftbar werden, dass es möglicherweise keine wirksame Kontrolle darüber gibt, was einzelne Entsorgsunternehmen tatsächlich mit den Fahrzeugen angestellt haben.