Lichtpflicht in Tschechien

Vom Juli 2006 an führt die Tschechische Republik das sogenannte Tagfahrlicht ein. Bisher galt die Lichtpflicht lediglich zwischen Oktober und März. Bei Verstoß war ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig, oft wurde schon direkt hinter der Grenze kontrolliert. Kraftfahrer müssen in Tschechien ein Set mit Ersatzglühbirnen für das Fahrzeug mitführen, teilte der ACE hierzu mit. Bei Nichtbeachtung drohe eine gebührenpflichtige Verwarnung von ca. 10 Euro. Neben Ungarn und Österreich wäre Tschechien das dritte nicht-skandinavische Land, in dem eine Lichtpflicht am Tage eingeführt würde. Eine regelrechte Lichtpflicht besteht dazu in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Finnland und Ungarn kommt diese Vorschrift nur im außerörtlichen Straßenverkehr zum Tragen. In Italien ist Abblendlicht am Tage speziell auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben. Polen, Litauen und die Slowakische Republik kennen die Lichtpflicht am Tage derzeit nur während der Wintermonate. Im Bereich Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht ist es nach Ansicht des ACE besser, gesamteuropäische Regelungen anzustreben, statt immer mehr unterschiedliche nationale Vorschriften einzuführen. Sonst gerate Europa zu einem verkehrsrechtlichen Flickenteppich.