Versicherungen sind für viele ein notwendiges Übel und auch nur sehr schwer zu durchschauen. Und jetzt das: Deutschlands Autofahrer müssen sich auf neue Prämien in der Kfz-Versicherung einstellen: Seit dem 1. Oktober gelten nicht nur neue Typ- und Regionalklassen, sondern auch andere Tarifmerkmale und Schadenfreiheitsklassen. Grundlage für die neue Berechnung ist erstmals eine Dreijahres-Statistik, anstatt der bisherigen Einjahres-Auswertung. Damit die von der Gesellschaft der versicherten (GDV) empfohlenen Versicherungsprämien stabiler werden und sich die jährlichen Umstufungen reduzieren, wurde die Zahl der Typklassen in der Vollkasko um sechs und in der Teilkasko um sieben Klassen reduziert. In der Kaskoberechnung werden erstmals die Tarifmerkmale Fahrleistung und Garage – gekoppelt an die Typklasse – berücksichtigt. Führerscheinneulinge brauchen mit der neuen Regelung nun länger, um bei unfallfreier Fahrt zu niedrigeren Beitragssätzen zu kommen. Genaues Rechnen und gegebenenfalls ein Versicherungswechsel zahlen sich demnach noch immer aus. Denken Sie daran: Die meisten Versicherungsverträge enden am 31. Dezember, sodass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Und – bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Alle Club Mitglieder sollten sich zu diesem Thema einmal mit ihren Regionalclub-Vorsitzenden beraten!
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