Neuregelung zum H-Kennzeichen

Gute Nachrichten für Oldtimerfahrer: Das Prüfungsmonopol von TÜV und Dekra im Bereich Oldtimer-Zulassung ist gefallen. Künftig dürfen Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen über die Zuteilung eines H-Kennzeichens gem. §21c StVZO entscheiden. Hierzu zählen auch die der KÜS und der GTÜ angeschlossenen Büros der Classic Data Bewertungskette mit ihren bundesweit rund 200 Prüfstationen. Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO), die der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat. Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“. Ebenso können demnächst alle anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Die Vorteile im einzelnen: In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Als Voraussetzung für die Wiederzulassung reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung. Für den Fahrzeughalter reduzieren sich damit die Kosten und die Wahl der Prüforganisation sowie des Prüfers kann frei erfolgen. Weiterer Vorteil: Über die Zuteilung des H-Kennzeichens entscheiden mit den Classic Data Partnern künftig Prüfer, die dem Thema Oldtimer nicht nur besonderes Interesse entgegenbringen, sondern über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. In Vorbereitung ist bereits ein Kombi-Paket, das zu einem attraktiven Vorzugspreis die §21c Abnahme mit einer Classic Data Kurzbewertung verbindet. Etwas Geduld ist allerdings noch erforderlich. Aufgrund einer für die Zulassungsbehörden erforderlichen Umstellungszeit treten die beschlossenen Änderungen voraussichtlich erst zum 1.1.2007 in Kraft.