Oldtimer-Weltverband FIVA – EU-Updates April 2025

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.

Mit diesem Beitrag veröffentlicht der ADAC die aktuelle Ausgabe März 2025. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates

Weitere Infos zur FIVA, wie z.B. FIVA ID Card, finden Sie auf der Internetseite von ADAC Klassik.

Übrigens: Im FIVA Veranstaltungskalender sind aktuell 15 Veranstaltungen aus Deutschland registriert: https://www.fiva.org/en/events/events-calendar?country=Germany

Auch die ADAC Hockenheim Historic – Markenclubwelt und die Klassikwelt Bodensee 2025 sind im FIVA Events Calendar eingetragen – besuchen Sie uns gerne auf dem ADAC Klassik Stand und kommen Sie mit uns ins Gespräch rund um die FIVA.


Engagement der FIVA

Neuer EU-Vorschlag zur Verkehrssicherheit – Europäische Kommission behält Definition für Oldtimer bei, verfolgt jedoch ungerechtfertigt strenge Vorgehensweise bei der Prüfung von Youngtimern und anderen Gebrauchtfahrzeugen

Am 24. April 2025 hat die Europäische Kommission aktualisierte Vorschriften für die Verkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vorgeschlagen. Während die bestehende Definition und Behandlung von historischen Fahrzeugen (Oldtimer) unverändert bleiben soll, sieht der Vorschlag strengere Emissionsprüfungen  (einschließlich NOx und Partikelzahl, Softwareintegrität und Manipulationsschutz) sowie jährliche  Überprüfungen für Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, vor. Der Vorschlag sieht auch EU-weit obligatorische regelmäßige Prüfungen für Motorräder vor, die die derzeitige Ermessensbefugnis der Mitgliedstaaten ersetzen. Dieser Ansatz birgt die Gefahr, dass gut gepflegte „Youngtimer“ oder andere Gebrauchtfahrzeuge, die noch regelmäßig genutzt werden, unverhältnismäßig stark betroffen sind. Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Die Europäische Volkspartei (EVP) hat bereits starke Ablehnung gegenüber der jährlichen Inspektionspflicht geäußert, da sie diese als unverhältnismäßige Maßnahme betrachtet, die eine unangemessene finanzielle Belastung für Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen darstellt.

Die FIVA bereitet ein Positionspapier für unsere Zusammenarbeit mit EU-Entscheidungsträgern vor. Die „ANFs“ der FIVA sind eingeladen, ihre Ansichten der FIVA Legislation Commission mitzuteilen.


Altfahrzeuge (ELV) – Austausch im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments

Am 9. April 2025 diskutierte der Verkehrsausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments den Vorschlag für eine Altfahrzeugverordnung. Die politischen Entscheidungsträger unterstützen Ausnahmen für historische Fahrzeuge und erklären, dass die Standards für Reparatur und Recycling nicht für diese gelten sollten. Sie betonen, dass die Wiederverwendung von Fahrzeugen und der Handel mit Fahrzeugen, die für Ersatzteile bestimmt sind, nicht eingeschränkt werden sollten. Der TRAN ist der mitberatende Ausschuss, federführend sind die Ausschüsse für Umweltfragen (ENVI) und für Verbraucherfragen und Binnenmarkt (IMCO). Die Abstimmung im Ausschuss wird für Juni erwartet, die Abstimmung im Plenum für September.

Die FIVA arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen, um sicherzustellen, dass Oldtimer im neuen Altfahrzeuggesetz angemessen geschützt sind.


Allgemeine Entwicklungen

CO₂-Ziele – Europäische Kommission schlägt Herstellern mehr Flexibilität bei Einhaltung der CO₂-Ziele vor

Am 1. April 2025 hat die Europäische Kommission eine gezielte Änderung der CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht für den Zeitraum 2025–2027 einen Mechanismus vor, der es den Herstellern ermöglicht, die CO₂-Ziele auf der Grundlage der durchschnittlichen Emissionen in diesen drei Jahren zu erreichen, anstatt wie bisher jährlich. Diese Flexibilität ermöglicht es den Automobilherstellern, höhere Emissionen in einem Jahr durch bessere Leistungen in anderen Jahren auszugleichen, ohne die Gesamtziele zu lockern. Diese Änderung ist Teil des am 5. März 2025 veröffentlichten Aktionsplans der Europäischen Kommission für die Automobilindustrie, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des EU-Automobilsektors angesichts globaler Veränderungen und des zunehmenden wirtschaftlichen Drucks zu stärken.


System zur Einzelgenehmigung von Fahrzeugen – Europäische Kommission plant Gesetzesänderungen

Am 25. April 2025 bestätigte der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Séjourné, in seiner Antwort auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Cormand (Grüne) zum Thema, dass bis Ende 2025 Aktualisierungen des Systems zur Einzelgenehmigung von Fahrzeugen (IVA) erwartet werden, darunter obligatorische Schadstoff- und Realfahr-Emissionsprüfungen sowie CO₂-Messanforderungen. Das IVA-System bleibt für historische Fahrzeuge relevant, insbesondere bei der Einfuhr, wesentlichen Änderungen oder der Neuzulassung von nicht typgenehmigten Oldtimern.