Oldtimer-Weltverband FIVA – EU-Updates Dezember 2024

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit dem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version finden Sie auf der Internetseite der FIVA:

https://fiva.org/en/documents/#tab-36a6c30f4545aa05c7a

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir hier die deutsche Übersetzung zur Verfügung. Weitere EU-Updates hier:

https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates/


Engagement der FIVA

Neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) – FIVA erwartet weitere Klarheit über Ausnahmen für historische Fahrzeuge

Am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft getreten. Die GPSR erlegt den Wirtschaftsakteuren, die Konsumgüter in der EU vermarkten,strengere Verpflichtungen auf, einschließlich verbesserter Informations-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgungsanforderungen, um „Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit neuen Technologien und der Zunahme des Online-Verkaufs“ zu begegnen. Obwohl die FIVA der Auffassung ist, dass der Handel mit Ersatzteilen und verwandten Produkten von historischen Fahrzeugen von der GPSR ausgenommen werden sollte, da es bereits Ausnahmen für Kulturgüter und Produkte gibt, die ausdrücklich als Sammlerstücke vermarktet werden oder für Restaurierungszwecke bestimmt sind, hat die Europäische Kommission die erwarteten „spezifischen Leitlinien für Wirtschaftsakteure“, die für die Klärung der potenziellen Anwendbarkeit der GPSR auf historische Fahrzeuge wichtig sind, noch nicht veröffentlicht.

Die FIVA Legislation Commission arbeitet mit der Europäischen Kommission und nationalen Behörden zusammen, um den Geltungsbereich des neuen GPRS zu bestätigen. Falls erforderlich, wird die FIVA Leitlinien für ANFs, Clubs und Enthusiasten herausgeben, in denen erläutert wird, wie sie von Ausnahmen profitieren und sich gegebenenfalls in den neuen Regeln des GPSR zurechtfinden können.


Allgemeine Entwicklungen

Neues EU-Gesetz über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über straßensicherheitsrelevante Verkehrsdelikte

Am 16. Dezember verabschiedete die EU ein neues Gesetz zur Änderung der Richtlinie von 2015 über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte. Die überarbeitete Richtlinie zielt darauf ab, die Einhaltung zusätzlicher, die Straßenverkehrssicherheit betreffender Verkehrsregeln durch nicht ansässige Fahrer zu verbessern und die Verfahren zur gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Ermittlung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten zu vereinfachen. Die Richtlinie ermöglicht den Behörden der Mitgliedstaaten über ein elektronischesInformationssystem den Zugriff auf die Fahrzeugregister derjeweils anderen Mitgliedstaaten, sodass mutmaßliche Zuwiderhandlungen von nicht im Land ansässigen Fahrern ermittelt werden können. Die neue EU-Richtlinie erweitert ihren Geltungsbereich um weitere Verstöße wie Fahrerflucht, gefährliches Überholen, gefährliches Parken, Fahren in falscher Richtung oder die Nutzung überladener Fahrzeuge. Die Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, um die überarbeitete Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Altfahrzeuge (ELV) – Mitgliedstaaten erörtern Fortschritte bei ELV-Gesetzesvorhaben

Am 17. Dezember 2024 diskutierte der EU-Umweltrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur neuen EU-Altfahrzeugverordnung über die Überarbeitung der Altfahrzeugrichtlinie (ELV). Interessanterweise fand die Aufnahme von schweren Nutzfahrzeugen und Krafträder in den Geltungsbereich der Verordnung breite Unterstützung bei den Mitgliedstaaten. Dies würde nicht für Fahrzeuge von historischem Interesse gelten, da diese vom Vorschlag ausgeschlossen sind. Parallel dazu arbeitet das Parlament an dem Dossier und wird voraussichtlich bis zum 21. Januar 2025 einen ersten Legislativbericht veröffentlichen.

Positionspapier der Europäischen Volkspartei (EVP) zur Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie

Am 11. Dezember 2024 veröffentlichte die EVP-Fraktion ein Positionspapier mit dem Titel „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie“. Zu den Hauptforderungen der EVP gehört die Rücknahme des Verbots von Verbrennungsmotoren (ICE) bis 2035, um „die Rolle alternativer Kraftstoffe, einschließlich E-Fuels, Biokraftstoffe, erneuerbarer oder synthetischer Kraftstoffe, durch ausdrückliche  Ausnahmen anzuerkennen, begleitet von anderen Maßnahmen wie der Einführung eines CO2-Korrekturfaktors, wodurch das ICE-Verbot ab 2035 revidiert wird“. Das EVP-Positionspapier hatzwar an sich keinen rechtlichen Wert, nimmt aber die Position der EVP im Hinblick auf die anstehenden Überarbeitungen der EU-Vorschriften zu CO2-Emissionen und des Klimagesetzes vorweg.