Die englischsprachige Original-Version finden Sie auf der Internetseite der FIVA:
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir hier die deutsche Übersetzung zur Verfügung. Weitere EU-Updates hier:
https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Engagement der FIVA
Altfahrzeuge (ELV) – Das Parlament will den Vorschlag der Kommission auf die nächste Legislaturperiode verschieben
Am 12. Oktober 2023 teilte MdEP Jens Gieseke (EVP, Deutschland), der federführende Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für den ELV-Vorschlag, mit, dass sich das Parlament „in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit diesem Thema befassen wird“ und fügte hinzu, dass die Kommission ihren Vorschlag „zu spät“ vorgelegt habe, um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die aktuelle Legislaturperiode (2019-2024) endet im Juni 2024, wenn die EU-Wahlen abgehalten werden. Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor vor, die sich auf die Entwicklung, die Produktion und die Behandlung von Altfahrzeugen erstrecken. Der Vorschlag der Kommission nimmt historische Fahrzeuge von den Verpflichtungen der neuen Verordnung aus und verweist auf die Definition für historische Fahrzeuge in der Richtlinie 2014/45/EU über die technische Überwachung. Dennoch bietet der Vorschlag noch viel Spielraum für Verbesserungen, um einen umfassenden rechtlichen Schutz historischer Fahrzeuge zu gewährleisten, vor allem durch einen besseren Schutz der Restaurationsarbeiten an Gebrauchtfahrzeugen, die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Durchsetzung der Abfallvorschriften durch die nationalen Behörden gegen die Rechte der Fahrzeugeigentümer und die Ermöglichung des rechtmäßigen Verkaufs, der Ausfuhr und der Einfuhr historischer Fahrzeuge und ihrer Teile.
Die FIVA setzt sich für den umfassenden gesetzlichen Schutz historischer Fahrzeuge im Rahmen der kommenden ELV-Verordnung ein. Die FIVA wird ihr Positionspapier weitergeben und mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dem EU-Rat und der Kommission zusammenarbeiten, um die vom Parlament vorgeschlagenen neuen Zeitpläne zu berücksichtigen.
Allgemeine Entwicklungen
Chrom – ECHA bereitet Vorschlag für Beschränkungen vor, aber die Auswirkungen auf historische Fahrzeuge bleiben abzuwarten
Am 11. Oktober 2023 erhielt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) von der Europäischen Kommission den Auftrag, einen Bericht über mögliche Beschränkungen für bestimmte Chrom(VI)-Stoffe zu erstellen. Der ECHA-Bericht (Stichtag 4. Oktober 2024) könnte der Europäischen Kommission empfehlen, die Verwendung von Chrom einzuschränken, auch für die Beschichtung historischer Fahrzeuge, wobei der Umfang dieser Beschränkungen noch offen ist. Die FIVA setzt sich eine spezifische Lösung für die Verwendung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Altteilen historischer Fahrzeuge ein, da es keine Alternativen gibt.
Euro7 – ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments nimmt Bericht an
Am 12. Oktober 2023 billigte der Umweltausschuss (federführend) den Euro-7-Bericht des Europaabgeordneten Alexandr Vondra (ECR, Tschechien) mit 52 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Der Bericht sieht vor, den von der Kommission vorgeschlagenen Zeitplan für neue Schadstoffvorschriften für Autos um mindestens zwei Jahre zu verschieben und die Abgasgrenzwerte für Autos zu senken. Die Abstimmung im Plenum ist für den 8. November 2023 vorgesehen. Obwohl historische Fahrzeuge derzeit nicht unter die neue Euro 7-Norm fallen, könnte dies indirekt zu strengeren Vorschriften für Umweltzonen beitragen, die sich negativ auf historische Fahrzeuge auswirken könnten.
RED3 – Rat nimmt Richtlinie über erneuerbare Energien an
Am 3. Oktober 2023 nahm der Rat die neue Richtlinie über erneuerbare Energien an, mit der der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis 2030 auf 42,5 % erhöht werden soll. Im Verkehrssektor können sich die Mitgliedstaaten entweder für einen verbindlichen Anteil von mindestens 29 % erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 oder für ein verbindliches Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasintensität um 14,5 % bis 2030 entscheiden. Die Richtlinie legt ein verbindliches Teilziel von 5,5% für fortschrittliche Biokraftstoffe und nicht biologische erneuerbare Kraftstoffe fest, einschließlich einer Mindestanforderung von 1% für nicht biologische erneuerbare Kraftstoffe bis 2030. Die RED 3-Richtlinie ist Teil des Pakets „Fit for 55“, das darauf abzielt, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen als Quelle von Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.