Originalmotor zwingend erfoderlich ? !

Zur Problematik „Originalbeschaffenheit von Oldtimern“ gibt es bislang nur wenige Entscheidungen. Das OLG Karlsruhe hat sich nun in seinem Urteil vom 20.11.2014 (Az.: 9 U 234/12 = ADAJUR Dok. Nr. 106289) umfassend mit der Frage beschäftigt, ob die fehlende Originalität der Fahrzeugteile sowie nachträglich technische Veränderungen bei Oldtimern Mängel darstellen.

„Sammlerstück mit Originalteilen“ trotz ausgetauschtem Motor?

Leider ist dieser Text nur den Vorständen der ADAC Regionalclubs vorbehalten, ADAC Mitglieder können sich dort oder direkt bei der Juristischen Zentrale informieren.

Den bisher an dieser Stelle veröffentlichten Text dürfen wir auf Wunsch der Juristischen Zentrale hier nicht mehr veröffentlichen, SCHADE !