Rote 07 beim Umzug

Erst vor kurzem konnte erreicht werden, dass NRW den Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen auch im Falle eines Umzuges innerhalb NRWs sicher stellt. Niedersachsen geht nun einen deutlichen Schritt weiter im Sinne der Oldtimerszene. Nich nur im Falle eines Umzuges innerhalb Niedersachsens bleibt das Rote 07-Kennzeichen erhalten. Auch bei Zuzug aus anderen Bundesländern kann der Halter eines Roten 07-Kennzeichens sein Kennzeichen in Niedersachsen erneut für die eingetragenen Fahrzeuge erhalten – auch wenn diese noch keine 30 Jahre alt sind. Aber das Autoland Niedersachsen tut noch mehr: sogar beim Kauf eines Young- oder Oldtimers mit Rotem 07-Kennzeichen – unabhängig vom Bundesland der bisherigen Zulassung, kann das Fahrzeug hier vom Käufer wieder auf ein Rotes 07-Kennzeichen eingetragen werden. Oldtimerfreundlicher kann die Bestandsschutzregelung nun wirklich nicht ausgelegt werden. Allerdings bleibt anzumerken, dass es sich rechtlich dennoch um eine Neuzuteilung handelt. D.h, dass die seit dem 01.03.2007 erforderliche Eingangsuntersuchung – entsprechend dem H-Kennzeichen-Gutachten – erforderlich ist. Aber auch hier geht Niedersachsen einen Weg im Sinne der Oldtimerszene: im Falle eines Umzuges legt es Landesverkehrsministerium in das Ermessen der Zulassungsbehörde auf die Eingangsuntersuchung zu verzichten.