Schnee, Verkehrsschilder und dicke Winterjacken

Zugeschneite Verkehrsschilder gelten nicht immer

Wann welches Schild noch gültig ist…

Im Winter kann es vorkommen, dass bei starkem Schneefall nicht nur die Landschaft weiß daherkommt. Auch Verkehrsschilder können ganz oder teilweise zugeschneit werden. Während manche noch gelten, wenn sie nicht mehr klar lesbar sind, verlieren andere ihre Gültigkeit. Welche Ausnahmen es gibt und was für ortskundige Verkehrsteilnehmer gilt, klären die ADAC Clubjuristen.

Grundsätzlich gilt bei Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Ein Schild muss so aufgestellt sein, dass die Regelung, die vom Schild ausgeht, mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann. Wenn das Verkehrszeichen also nur leicht verschneit ist und die Bedeutung noch klar ist, bleibt es gültig. Manche Verkehrsschilder können auch anhand ihrer Form noch eindeutig erkannt werden, wie beispielsweise das achteckige Stoppschild.

Es gibt jedoch auch Verkehrsschilder, die nicht aufgrund ihrer Form erkannt werden können. Dazu gehören unter anderem dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen. Sind diese also zugeschneit, kann nicht erwartet werden, dass man ihre Bedeutung noch erkennt und man sie befolgt. Unabhängig davon gilt für Geschwindigkeiten: Sie müssen den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst sein.

Wenn man geblitzt wurde, weil man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten hat, da das Beschränkungszeichen zugeschneit war, kann man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Man muss jedoch nachweisen, dass das Schild verschneit und das Tempolimit nicht lesbar war. Hier kann ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes weiterhelfen (in der Regel jedoch kostenpflichtig). Der ADAC rät, Fotos von der Stelle zu machen. Für ortskundige Verkehrsteilnehmer, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, kann allerdings erwartet werden, dass sie die dort geltenden Regeln kennen. Wird man zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit geblitzt, kann man sich nicht auf ein zugeschneites Verkehrszeichen berufen.


ADAC warnt: Keine dicke Winterjacke im Auto

  • Gurt liegt nicht optimal an
  • Besonders gefährlich für Kinder
  • Mützen, Handschuhe und schwere Stiefel am Steuer vermeiden

Winterkleidung im Auto ist keine gute Idee, insbesondere nicht für Kinder – das hat der ADAC eindrücklich in einem Crashtest mit einem Kleinkinder- und einem Erwachsenen-Dummy in dicken Anoraks bewiesen. Grund: Der Gurt liegt nur lose am Körper an und kann bei einem Unfall nicht optimal schützen. Zudem sollte der Fahrzeuglenker Mützen, Handschuhe und schwere Stiefel vermeiden.

Die ADAC Ingenieure simulierten eine alltägliche Verkehrssituation, in der ein Erwachsener- und ein Kinder-Dummy in dicker Winterkleidung auf einem Sitz beziehungsweise im Kindersitz angegurtet waren. Anschließend wurde der Gurt-Schlitten jeweils mit einer Geschwindigkeit von 16 km/h abrupt gestoppt – analog zu einem Auffahrunfall im Stadtverkehr. Ergebnis: Sowohl beim Erwachsenen als auch beim Kind schnitt der Beckengurt tief in den Bauch ein. Das kann schwere Verletzungen der inneren Organe wie Darm, Leber oder Milz verursachen und sogar zu lebensgefährdenden inneren Blutungen führen.

Denn durch die Wattierung in der Winterkleidung hat der Gurt Spielraum zum Körper und liegt beim Angurten über dem unteren Bauchraum. Bereits bei Notbremsungen kann es dadurch zu kleineren Verletzungen kommen. Ohne Jacke liegt der Gurt aber bei Erwachsenen idealerweise eng an den Hüftknochen beziehungsweise bei Kindern an den Oberschenkeln an. Deshalb gilt: im Idealfall ohne Winterjacke Auto fahren. Wem das zu kalt ist, der sollte zumindest die Jacke öffnen oder diese unter dem Gurt hervorziehen.

Auch Mütze und Schal sind keine gute Idee am Steuer, denn beide können sowohl die Bewegungsfreiheit als auch die Sicht beeinträchtigen, gefütterte Handschuhe bieten zudem nicht immer festen Griff am Lenkrad. Mit klobigen Winterschuhen sollten sich Autofahrende ebenfalls nicht ans Steuer setzen. Sie sind zwar nicht verboten bzw. es gibt keine Vorschrift für richtiges Schuhwerk am Steuer. Dicke Stiefel erschweren jedoch unter Umständen den feinfühligen Umgang mit Gas und Bremse, wobei Fahrzeuglenker stets angemessen reagieren und auch auf die richtige Sitzposition achten sollten. Bei einem Unfall kann es deshalb im Zweifel Probleme mit der Versicherung geben.