Bei einigen Versicherern wird künftig anstelle des bisher üblichen 1. Januars als Hauptfälligkeitstermin für die Kraftfahrversicherung jetzt der Tag des Neuabschlusses als Zahlungstermin gelten. Damit sei zu befürchten, so HUK-COBURG, dass Autofahrer nicht mehr zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse aufrückten. Das allein wäre zu verkraften, doch dass man bei mehreren Fahrzeugen dann auch verschiedene Stichtage hätte, ist für manche Verbraucher ein viel unangenehmerer Fakt.
Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken die Versicherungsnehmer in die nächstbessere Schadensfreiheitsklasse vor, die entscheidend die Höhe des Beitrags mitbestimmt, was branchenweit regelmässig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro führt. Bei Wegfall des bewährten und auch von Verbraucherschützern empfohlenen Stichtages und bei den dann auf das gesamte Jahr verteilten Hauptfälligkeiten würden die Kunden alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später von dieser Ersparnis profitieren.
Die HUK-Versicherungsgruppe sieht ausserdem den Wettbewerb bedroht. Durch Wegfall des einheitlichen Kündigungs- und Wechseltermins würden die Wahl eines Anbieters und der Beitragsvergleich schwieriger. Es sei auch damit zu rechnen, dass Versicherte häufig den für die Kündigung wichtigen Stichtag versäumten.
Drei bis vier Millionen Autofahrer haben zuletzt von der Möglichkeit des Anbieterwechsels Gebrauch gemacht.
Der entspechende Stichtag ist auch in diesem Jahr noch ganz einheitlich der 30. November. Dabei sollte man, besonders als Oldtimerbesitzer und Clubmitglied nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vergleichen. Man sollte auch bei seinem Clubvorstand fragen, ob es mit bestimmten Versicherungen möglicherweise Sondervereinbarungen gibt.
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