StVO-Novelle: Neue Regeln und Strafen

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Die neue Straßenverkehrsordnung geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg merklich höher. Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Die wichtigsten Änderungen.

  • Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
  • Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
  • Tempoverstöße: Fahrverbot früher als bisher

Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, weitere Straßenschilder – all das bringt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bundesrat hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer im Großen und Ganzen zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits angekündigt, die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umzusetzen.

Fahrverbot künftig schon ab 21 km/h zu schnell

Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Außerdem soll es inner- wie außerorts bereits ab 16 km/h zu viel einen Punkt in Flensburg geben.

Hohe Strafen für Durchfahren der Rettungsgasse

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Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.

Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro

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Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Im Moment drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Die neue StVO wird Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestrafen: 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Parken auf Geh- und Radwegen: Ein Punkt bei Behinderung

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Auf gleiche Höhe wie für das Halten in zweiter Reihe (55 Euro) sollen auch die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen angehoben werden. Bei Behinderung sollen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

 

Die bestehende Grünpfeilre­gelung wird erweitert. Das Blechschild an Ampeln wird auch für Fahrradfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild (siehe Bild) nur für Radler geplant.

Einrichtung von Fahrradzonen möglich

Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

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Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern

Außerdem gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweirädern“, das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll.

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen

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Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Eigene Parkflächen für Lastenräder

Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol „Lastenfahrrad“ dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken (siehe Bild) und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand

Mehr Übersicht: Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, soll beim Parken ein größerer Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen eingehalten werden.

Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone verboten

Was bisher eine juristische Grauzone war, soll in der neuen Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt werden: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird, genauso wie Radarwarner, verboten. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Quelle: Petra Zollner Redakteurin ADAC & Christof Henn Redakteur ADAC