In Südtirol ist am 19. Juni 2026 ein Beschluss ergangen, mit dem Motorsportveranstaltungen in Gebieten über 1.600 Metern Höhe sowie auf zahlreichen, in Anlage A des Beschlusses aufgeführten Straßen und Straßenabschnitten verboten werden.
Als Motorsportveranstaltungen gelten demnach organisierte Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern, Kraftwagen und landwirtschaftlichen Maschinen, einschließlich solcher Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten, von historischem Interesse sind oder Sammlerwert besitzen. Dies gilt unabhängig von der Art der Motorisierung und unabhängig davon, ob die Veranstaltung wettbewerbsorientierten Charakter hat, sofern sie der Freizeitgestaltung und dem Spaß der Teilnehmer dient und auch eine Unterhaltung für mögliche Zuschauer darstellt.
Das Verbot umfasst damit auch Gruppenausfahrten mit gleichartigen Fahrzeugen – beispielsweise Oldtimern, Sportwagen, Cabrios oder Motorrädern – , wenn sie einen gewissen Organisationsgrad erreichen, etwa hinsichtlich Teilnehmerkreises, Strecke, Zeitplan oder Teilnahmebedingungen, und somit den Charakter einer organisierten Motorsportveranstaltung haben.
Das Verbot soll sehr restriktiv ausgelegt werden und gilt auch für kleinere Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen. Ausnahmen für kleinere Gruppen sind demnach nicht vorgesehen. Erfasst werden sämtliche organisierten Veranstaltungen, unabhängig davon, ob sie Wettbewerbscharakter haben oder nicht.
Der Beschluss ist mit Wirkung vom 19. Juni 2026 in Kraft getreten. Weitere Informationen einschließlich des Beschlusses, der betroffenen Straßenabschnitte, einer Übersichtskarte und ausführlicher FAQ stellt die Autonome Provinz Bozen – Südtirol zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Planung entsprechender Veranstaltungen und Ausfahrten in Südtirol.