„Wer die Kilometeranzeige eines Tachometers jetzt noch zurückstellt, kann eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bekommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in der vergangenen Woche zugestimmt. Der Paragraph 22b im Straßenverkehrsgesetz „“Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitbegrenzern““ lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. Darin glücklicherweise nicht eingeschlossen sind die Fälle von Restaurierern, die bei einer Überholung des Instrumentes Veränderungen vornehmen.“
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