Wechselkennzeichen doch nicht tot?

Seit etwas mehr als einem Jahr beschäftigt uns das Thema Wechselkennzeichen (siehe Artikel vom 5. Februar 2010). Damals gingen wir davon aus, daß diese Art der Zulassung bereits für das Jahr 2011 möglich sein würde und die Freude in der Youngtimer-, Klassiker- und Oldtimerszene war dementsprechend groß. Im weiteren Verlaufe des Jahres wurden immer wieder Einschränkungen angedeutet, bis -nahezu zeitgleich- in verschiedenen Internet-Nachrichten und Auto-Zeitungen das Umfeld des Verkehrsministers zitiert wurde: „…Die angespannte Haushaltslage führt dazu, dass das Finanzministerium jede Form von Mindereinnahme ablehnt…“ und somit soll „…auf keinen Cent Kfz-Steuer verzichtet…“ werden. Im Klartext, wenn ich mehrere Fahrzeuge auf diesem Wechselkennzeichen angemeldet hätte (ob nun zwei oder drei ist dabei noch nicht geklärt) müsste ich für jedes Fahrzeug die entsprechende KfZ-Steuer bezahlen.

Doch Anfang Februar 2011 konnte man in einigen gut informierten Foren ganz neue Ideen aus der Gerüchteküche hören und lesen: „Wechselkennzeichen für uns tot!“ stand da, weil in der Drucksache 17/4242 des Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Budestages (http://dip.bundestag.de) auf Seite 67 rechte Spalte das Folgende steht: „…Noch in diesem Jahr wollen wir die Verringerung von doppelten Meldepflichten und die Einführung von Wechselkennzeichen, mit denen zwei Fahrzeuge (zum Beispiel ein „normaler“ Pkw und ein Elektro- beziehungsweise besonders schadstoffarmer Pkw) mit dem gleichen Kennzeichen und günstigerer Versicherung betrieben werden können umsetzen.“ Damit wäre nun das Wechselkennzeichen für uns und unsere alten Autos eher uninteressant.

Doch halt, was sagt denn der größte Automobilclub, der ADAC, zu diesem Thema? Hier unsere Anfrage vom 14.2.11: Das angekündigte Wechselkennzeichen wird ja von der Oldtimerszene mit großem Interesse verfolgt. Wir wollen darüber natürlich unsere Mitglieder fundiert informieren. Gestern sind wir in unserem Szene-Forum über folgendes Posting gestolpert http://www.w123-forum.net/phorum/read.php?1,1327358,1327358#msg-1327358 . In der dort zitierten „Bundestagsdrucksache“ wird jetzt von zwei statt drei Fahrzeugen gesprochen. Das Erst-Fahrzeug wird als „normaler“ PKW bezeichnet. Auch das mögliche Zweitfahrzeug ist mit einem besonders schadstoffarmen oder Elektrofahrzeug klar eingegrenzt. Damit wäre eine mögliche Nutzung für Besitzer von Oldtimern und Youngtimern gestorben. Wie bewerten Ihre Kollegen aus den Fachabteilungen diese Konkretisierung des Wechselkennzeichens für uns Oldtimerbesitzer?

Die Antwort kam schnell (sie ist vom 17.2.11 !) und wir dürfen Sie hier nach Rücksprache und mit dem Hinweis der Quelle veröffentlichen: 

Vielen Dank für die E-Mail vom 14. Februar 2011. Aktuell ist dem ADAC nicht bekannt, dass die maximale Fahrzeuganzahl für das Wechselkennzeichen auf zwei beschränkt werden soll. Auch ist uns neu, dass es eine Beschränkung auf alternative Antriebe geben soll.

Nach der derzeitigen Planung sollen bis zu 3 Pkw mit dem Wechselkennzeichen zugelassen werden können; ob zu einem späteren Zeitpunkt die fahrzeugartübergreifende Nutzung (z.B. für Pkw und Motorrad bzw. Wohnmobile) ermöglicht wird, ist derzeit noch offen. Problematisch ist hierbei für die Versicherungen, den unterschiedlichen Risiken bei mehreren Fahrzeugarten Rechnung zu tragen.

Der ADAC ist in Gesprächen mit den zuständigen Bundesministerien hinsichtlich der konkreten Umsetzung. Insbesondere teilt der ADAC nicht die Bedenken des Bundesfinanzministeriums vor hohen Steuerausfällen. Ohne Steuererleichterungen ist jedoch das Wechselkennzeichen finanziell kaum interessant. Wann es hier zu einer Einigung kommt, ist derzeit nicht absehbar, so dass sich die Einführung des Wechselkennzeichens bis zum Herbst 2011 verzögern kann.

ADAC e.V. – Markenclub-Betreuung (MKM) – clubs@adac.dewww.adac.de/clubswww.adac.de/motorradwww.adac.de/oldtimer