Wohnwagen nicht auf öffentlichen Straßen

In einigen Bundesländern sind die Ferien bereits zu Ende und da erreicht uns rechtzeitige eine Meldung vom ADAC: Caravaner sollten ihren Wohnwagen nach der Rückkehr aus dem Urlaub möglichst bald zum angestammten Stellplatz bringen. Der ADAC in München macht darauf aufmerksam, dass abgekoppelte Wohnwagen nur bis zu zwei Wochen lang im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen – es sei denn, die Flächen sind entsprechend gekennzeichnet. Wer sein im Urlaub strapaziertes Gefährt in der Nähe der Wohnung zunächst gründlich reinigen möchte, sollte zudem bedenken, dass auf Flächen, die für Busse reserviert sind, das Parken selbst für kurze Zeit verboten ist. Gleiches gilt dem ADAC zufolge für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen auf solchen Gehwegen, auf denen das Parken für andere Fahrzeuge erlaubt ist. Wohnwagen dürfen auch nicht auf markierten Parkflächen abgestellt werden, wenn sie größer als die Markierungen sind. Ans Fahrzeug angekoppelte Anhänger dürfen laut dem ADAC hingegen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen grundsätzlich abgestellt werden.