Zum Thema Führerscheinentzug

Autofahrer, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen mit einem EU-Führerschein weiter auf heimischen Straßen fahren. Einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz von heute zufolge verstoße die deutsche Fahrerlaubnisverordnung gegen eine EU-Führerscheinlinie (Az. 7 B 11021/05.OVG). Ausländische Führerscheine seien demnach grundsätzlich anzuerkennen. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer verloren, erhielt ihn aber nach einem Aufbauseminar zurück. Als danach wegen eines Tempovergehens den Führerschein erneut entzogen werden sollte, verzichtete er auf die deutsche Fahrerlaubnis und führ mit einem tschechischen Führerschein, den die deutschen Behörden aber nicht anerkannten. Eine ausländische Fahrerlaubnis könne nur abgelehnt werden, wenn ein Strafgericht den inländischen Führerschein entzogen, eine Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Erlaubnis verhängt habe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei, urteilten die Richter. Eine EU-Fahrerlaubnis könne nur dann entzogen werden, wenn Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts vorhanden seien.