- Verbotene Mitbringsel können teuer werden
- Finger weg von Tieren, Pflanzen und Antikem
- Probleme bei Oldtimer-Ersatzteilen?
Aber auch bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es am Zoll ungewollt Ärger geben. Gerade bei Antiquitäten und kulturhistorischem Material ist besondere Vorsicht geboten. Hier weichen selbst innerhalb Europas die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab. In Polen dürfen beispielsweise keine alten Bücher, Kunstgegenstände und Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ohne vorherige Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden. Die Türkei und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was viele Urlauber nicht wissen: Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine.
Anmerkung der Redaktion: Man sollte auch bei Fahrzeugersatzteilen vorischtig sein. Unlängst wurde ein Rolls-Royce-Eigentümer vom Zoll mit einer Armlehne für sein Fahrzeug festgehalten und er mußte das langgesuchte Ersatzteil zurücklassen. Grund der Probleme war das in den 1920er Jahren verwendete Bezugsmaterial – Krokodilleder! Aber auch Roßhaar einer mittlerweile ausgestorbenen Pferderasse in einer Polsterung eines Fahrzeugsitzes könnte theoretisch Probleme bringen . . . Vielleicht kann ein Spezialist ja dieses Thema mal erörtern? Wir wären sehr an kompetenten Antorten interessiert, schreiben Sie uns an Info@MVConline.de