Eigentlich ist Reifenwechsel-Zeit. Aber ist das in Corona-Zeiten erlaubt? Welche Termine rund um Ihr Fahrzeug jetzt wahrgenommen werden dürfen – und welche nicht.
Hauptuntersuchung, Werkstattbesuch, Reifenwechsel, Autowäsche – was geht, was nicht? Lesen Sie hier die wichtigsten Antworten. Ein Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Corona-Regelungen je nach Bundesland variieren und unter Umständen abweichen können. Wir bringen unsere Informationen laufend auf den neuesten Stand, dennoch können Angaben in Einzelfällen nicht mehr aktuell sein.
Darf ich meine HU durchführen lassen?
Ja. Alle großen HU-Prüfstellen, TÜV, Dekra und GTÜ führen weiterhin Fahrzeuguntersuchungen durch. Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung unbedingt erforderlich: Sie ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) schlägt nun den Ländern vor, den jeweiligen Polizeibehörden zu empfehlen, bis zu vier Monate überschrittene Vorführungsfristen nicht zu ahnden.
Der ADAC begrüßt diese Entscheidung. „Damit ist der Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten der Krise und den gesetzlichen Vorschriften für die Hauptuntersuchung aufgehoben“, sagte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Autofahrer sollten jedoch weiterhin darauf achten, Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.
Die Abstandsregeln sind natürlich auch in den Prüfstellen einzuhalten – je nach Bundesland 1,5 bzw. zwei Meter. Außerdem gibt es weitere Sicherheitsvorschriften, die dazu beitragen, den direkten Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Führerscheinprüfung naht – was tun?
Fahrerlaubnisprüfungen sind bis 19. April ausgesetzt, Betroffene sollten sich hierzu an ihre Fahrschule wenden. Ausnahmen gelten für Bewerber, die eine Fahrerlaubnis zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung benötigen. Dazu gehören Feuerwehr, Polizei oder Rotes Kreuz.
Sind Werkstatt-Besuche erlaubt?
Hier muss man unterscheiden: In Bundesländern, die lediglich eine Kontaktsperre verhängt haben, können auch Schönheitsreparaturen (z.B. Lackschäden, Beulen) oder Reifenwechsel von der Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Gilt jedoch eine Ausgangsbeschränkung wie beispielsweise in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur. Zudem kann es regional zu Einzelabweichungen kommen. Man sollte sich daher vorab über die geltenden Regelungen informieren.
Grundsätzlich ist es dringend empfohlen, unabhängig von der Rechtslage, Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Darf ich mein Auto in der Waschanlage reinigen lassen?
Waschstraßen und Waschanlagen haben teilweise weiterhin geöffnet. In den Bundesländern mit Kontaktverbot sollte die Autowäsche gestattet sein. Die Reinigung des privaten Wagens ist in Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung kein triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Regional kann es überdies zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Einzelne Waschanlagen haben außerdem auch in den Bundesländern mit Kontaktverbot geschlossen. Man sollte sich vorab über die geltenden Regelungen informieren.
Haben Kfz-Zulassungsstellen geöffnet?
Angesichts der bundesweiten Corona-Beschränkungen schließen immer mehr Kfz- Zulassungsstellen ihre Pforten. Der Grund ist, dass größere Menschengruppen in Warteräumen vermieden werden sollten. In günstigen Fällen ermöglichen sie in bestimmten Zeitfenstern Publikumsverkehr oder eine telefonische Terminabsprache. Häufig können nur Fahrzeuge von Personen, die in systemkritischen Bereichen tätig sind, sowie von Händlern zugelassen werden. Eine exakte Auskunft darüber, welche Zulassungsstelle wann und für wen geöffnet hat, ist leider nicht möglich. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer Behörde vor Ort. Eine Alternative zum Gang zur Behörde ist die Online-Zulassung (i-kfz), sofern Ihre Zulassungsstelle diesen Service bereits umsetzen kann.
Hier gibt es weitere ADAC Infos zur Kfz-Zulassung