
Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.
Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Juni 2026. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
- Ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments erkennt historische Fahrzeuge ausdrücklich als bewegliches Industrieerbe an und betont die Weitergabe handwerklicher und mechanischer Fähigkeiten. Er verweist auch auf die FIVA–TICCIH-Auszeichnung 2025 für Autoworld Brussels. Dies bietet FIVA eine neue Grundlage für ihre Interessenvertretung und mögliche Verbindungen zur EU-Kulturerbeagenda und zu Fördermitteln.
- Am 13. Oktober spricht FIVA mit der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission (DG MOVE) über Umweltzonen, Zufahrtsbeschränkungen und unterschiedliche lokale Registrierungspflichten. FIVA setzt sich für verhältnismäßige Regeln ein und prüft eine stärkere Anerkennung des Oldtimerstatus, einschließlich der möglichen Nutzung der FIVA ID Card als EU-weiter Fahrzeugpass für historische Fahrzeuge.
- Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt seit 12. August 2026. Nationale Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) können beim grenzüberschreitenden Ersatzteilverkauf Registrierungen, Meldungen, Gebühren und gegebenenfalls Bevollmächtigte erfordern. Vereinfachte Meldungen unter zehn Tonnen pro Jahr in einem Mitgliedstaat schaffen kein einheitliches EU-Registrierungs- oder Gebührensystem.
Engagement der FIVA
Industriekultur in der EU – Wissenschaftlicher Dienst des EP erkennt historische Fahrzeuge an
Im September 2026 veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments einen Bericht über die Industriekultur in der EU. Dieser berücksichtigt sowohl die unbeweglichen als auch die beweglichen Bestandteile der europäischen Industriekultur. Der Bericht erkennt den Wert des Kulturerbes historischer Fahrzeuge ausdrücklich an und stellt fest: „Historische Fahrzeuge zeugen vom Know-how aufeinanderfolgender Generationen und von der Weitergabe handwerklicher und mechanischer Fähigkeiten.“ Darüber hinaus hebt er die Bedeutung von Automobilen als Industriekultur hervor: „Automobile sind prägnante Beispiele für bewegliches Industrieerbe. Sie spiegeln die technologischen Innovationen, die gestalterische Kreativität und den gesellschaftlichen Wandel wider, die das Automobilzeitalter mit sich gebracht hat.“ Der Bericht verweist außerdem auf den „Automotive Industrial Heritage Recognition Award“, den FIVA und TICCIH im Jahr 2025 gemeinsam an Autoworld Brussels verliehen haben. Damit unterstreicht er den Beitrag von Fahrzeugsamm-lungen und Museen zum Erhalt des europäischen Industrieerbes.
Die ausdrückliche Anerkennung historischer Fahrzeuge als bewegliche Industriekultur durch das Europäische Parla-ment bietet FIVA eine nützliche neue Grundlage für ihre Interessenvertretung. Zugleich eröffnet sie die Möglichkeit, die Arbeit der FIVA stärker mit dem „Kulturkompass“ und der umfassenderen EU-Agenda zum Kulturerbe zu verknüp-fen. Dies könnte auch den Zugang zu EU-Fördermitteln für Erhaltung, Weitergabe von Fachwissen und Fertigkeiten, Museen, Sammlungen und weitere Aktivitäten im Bereich des Kulturerbes einschließen.
Treffen mit der GD MOVE der Europäischen Kommission – Oldtimer und städtische Mobilität
Am 13. Oktober wird die FIVA mit der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der Europäischen Kommission zusammentreffen, um die Behandlung von Oldtimern im Rahmen der Stadtverkehrspolitik zu erörtern. Im Mittelpunkt des Austauschs stehen insbesondere die Auswirkungen von Umweltzonen, Zugangsbeschränkungen und unterschiedlichen lokalen Zulassungsvorschriften auf Oldtimer-Nutzer, vor allem bei grenzüberschreitenden Fahrten. Die FIVA wird betonen, dass Oldtimer in erster Linie aufgrund ihres kulturellen und historischen Werts erhalten und genutzt werden und nicht als alltägliches Verkehrsmittel, und dass sich dies in einem verhältnismäßigen Regulierungsansatz widerspiegeln sollte. Bei dem Treffen werden zudem mögliche praktische Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands erörtert, darunter eine stärkere gegenseitige Anerkennung des Oldtimer-Status und die mögliche Nutzung der FIVA ID Card als Oldtimer-Pass auf EU-Ebene.
Das Treffen bietet die Gelegenheit, die Argumente der FIVA zum Automobilen Kulturgut mit den praktischen Herausforderungen zu verknüpfen, die sich aus den Einschränkungen der städtischen Mobilität ergeben. Ein zentrales Ziel wird es sein, zu prüfen, ob eine stärkere Anerkennung des Status als Oldtimer auf EU-Ebene dazu beitragen könnte, die uneinheitlichen lokalen Anforderungen zu verringern.
Allgemeine Entwicklungen
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) – mögliche Auswirkungen auf Ersatzteile für Oldtimer?
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die neue An-forderungen für Unternehmen einführt, die Verpackungen und verpackte Produkte in der EU herstellen, importieren oder vertreiben. Unter anderem können Unternehmen verpflichtet sein, sich an den Kosten für die Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen im Rahmen nationaler Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu beteiligen. Dies könnte für die Oldtimer-Branche relevant sein, insbesondere wenn kleine und spezialisierte Anbieter seltener Ersatzteile betroffen sind. Nicht-EU-Anbieter, die direkt an EU-Kunden verkaufen, sowie EU-Anbieter, die direkt grenzüberschreitend verkaufen, müssen möglicherweise Anforderungen hinsichtlich Registrierung, Berichterstattung, Gebührenzahlung und ge-gebenenfalls der Benennung eines Bevollmächtigten in dem Mitgliedstaat erfüllen, in dem die Verpackung in Verkehr ge-bracht wird. Obwohl für Hersteller, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen, eine vereinfachte Berichterstattung vorgesehen ist, schafft die Verordnung kein einheitliches EU-Registrierungs- oder Gebührensystem.
Die FIVA beobachtet die praktischen Auswirkungen der PPWR auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für historische Fahrzeuge. ANFs und Mitglieder sind aufgefordert, uns konkrete Beispiele mitzuteilen, bei denen Lieferanten den Verkauf eingestellt haben oder dies in Erwägung ziehen oder bei denen EPR-Kosten für kleine Spezialanbieter unverhältnismäßige Schwierigkeiten verursachen.

