Wir berichteten bereits über den Vorstoß der Mercedes-Benz Bank in Richtung KFZ-Versicherung. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte sich jetzt allerdings sputen: Die Kündigung muss bis zum Stichtag 30. November bei der Versicherung eingehen, um für das nächste Jahr einen anderen Anbieter zu wählen. Grund genug für die Versicherungen, im Endspurt um die Gunst der Kunden jetzt mit neuen Tarifen und Bedingungen aufzuwarten – zugunsten der Autofahrer. Damit der Autofahrer sich bei der Qual der Wahl richtig entscheidet und der Wechsel reibungslos verläuft, haben die Experten der Kfz-Innungen wichtige Spielregeln zusammengefasst:- Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie der jetzige Anbieter. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen.
– Wer kündigt, sollte sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. Wird die Zeit bis zum Stichtag knapp, ist die Kündigung per Einschreiben/Rückschein ratsam.
Billig ist nicht immer gut. Vielmehr schützt der Blick ist Kleingedruckte im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen:
– Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl sollte für mindestens sechs Monate sicher sein. In wirklich guten Verträgen umfasst der Schutz sogar zwölf Monate und mehr.
– Um für alle Fälle gewappnet zu sein, ist bei der Haftpflicht eine Deckungssumme vom 100 Millionen Euro ein Muss.
– Der Autofahrer sollte sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen lassen und auf die freie Wahl der Werkstatt achten. Bei einer vereinbarten Werkstattbindung überlässt er die Schadenregulierung indes der Versicherung. Das kann Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen gefährden.
Mitglieder von Mercedes-Benz Clubs sollten sich aber auch einmal mit ihren regionalen Ansprechpartnern in Verbindung setzen. Viele Clubs, wie beispielsweise der MVC haben noch eigene Rahmenvereinbarungen mit Versicherungen.