Das sollten Autofahrer für 2022 wissen

Führerscheinumtausch, Masken im Verbandkasten, verpflichtende Assistenzsysteme und besserer Schutz beim Pkw-Kauf: Das nächste Jahr bringt einige Änderungen für Autofahrer und Autokäuferinnen.

  • Führerschein-Umtausch: Kulanzregelung wegen Engpässen in Behörden
  • Nächste Stufe der CO₂-Steuer: Sprit wird teurer
  • Bei Mängeln am Fahrzeug: Mehr Schutz beim Autokauf

Für Autofahrende stehen 2022 einige Neuerungen an. Der Führerscheinumtausch für 43 Millionen Besitzer beginnt im nächsten Jahr. Er läuft gestaffelt bis 2033. Welche Gesetze und Vorschriften sonst noch im nächsten Jahr anstehen.

Rund um Auto und Verkehr: Neue Regeln und Gesetze

Führerscheinumtausch beginnt Anfang 2022

Der verpflichtende Führerscheinumtausch beginnt 2022 mit den Jahrgängen 1953 bis 1958. Bis 19.1.2022 müssen alte Dokumente, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, in das neue, fälschungssichere Scheckkartenformat umgetauscht werden. Ganz aktuell: Wegen coronabedingter Engpässe in vielen Fahrerlaubnisbehörden hat die Verkehrsministerkonferenz jetzt beschlossen, dass der Umtausch länger möglich sein soll. Wer es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schafft, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, soll bis zum 19. Juli Zeit bekommen. Bis dahin sollen keine
Bußgelder
 verhängt werden. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern.

Neue Vorschrift für Verbandkästen: Masken verpflichtend

Laut der neuen DIN-Norm für Verbandkästen müssen künftig zwei Masken in jedem Verbandkasten im Auto sein, das soll auch nach der Pandemie gelten. Ab wann genau die neue Vorschrift gilt, steht noch nicht fest.

Digitaler Führerschein: Fortsetzung folgt

Kommt er 2022? An der Fortsetzung des Modellversuchs zum digitalen Führerschein wird gearbeitet. Nach technischen Pannen mit der dafür notwendigen ID-Wallet-App bei der Einführung im September 2021 wurde das Projekt schnell wieder gestoppt.

Legalisierung von Cannabis

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll laut Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP kommen, wann genau steht noch nicht fest. Autofahren unter Cannabis-Einfluss bleibt aber verboten.

© imago images/Achille Abboud

Nächste Stufe der CO₂-Bepreisung: Sprit wird wieder teurer

Die 2. Stufe der CO₂-Bepreisung steht am 1. Januar 2022 an. Die Spritpreise werden dann weiter ansteigen, Benzin und Diesel um ca. eineinhalb Cent pro Liter. Die Erhöhung fällt damit wesentlich niedriger aus als im letzten Jahr. Der CO₂-Preis wird bis 2025 weiterhin jährlich angehoben. Dann kosten voraussichtlich der Liter Benzin ca. 15 Cent und der Liter Diesel ca. 17 Cent mehr als Ende 2020. Preisschwankungen des Marktes sind hier nicht mit eingerechnet.

Assistenz- und Sicherheitssysteme werden verpflichtend

Viele Assistenz- und Sicherheitssysteme in Fahrzeugen gibt es bereits, jetzt werden sie verpflichtend. Das gilt ab Anfang Juli 2022 für die Typzulassung neuer Fahrzeuge durch die Hersteller, ab Juli 2024 dann für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Einige Beispiele:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: überwacht die Geschwindigkeit und gibt Rückmeldung, wenn der Fahrer zu schnell ist.
  • Rückfahrassistent: erkennt Personen und Gegenstände hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrer.
  • Notbremsassistent: erkennt Gefahrensituationen und kann selbst Bremsung einleiten.
  • Notfall-Spurhalteassistent: erkennt, wenn der Fahrer die Spur verlässt und warnt. Das System kann bei Bedarf eingreifen.
  • Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollisionswarnsystem für Busse und Lkw: Die Systeme erkennen Fußgänger und Radfahrer, die sich in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden, geben eine Warnung ab und können einen Zusammenstoß verhindern.
  • Müdigkeitsassistent: warnt bei nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

Energiesteuer-Ermäßigung für Autogas läuft aus

Wer ein Fahrzeug mit Autogas (LPG) fährt, profitierte bisher von einer Energiesteuerermäßigung für LPG als Kraftstoff. Diese Steuerbegünstigung verringerte sich in den letzten Jahren schon schrittweise und endet am 31.12.2022.

Verbraucherschutz: Änderungen 2022

Autokauf: Künftig mehr Rechte für Kunden

Verlängerung der Beweislastumkehr: Wer haftet bei einem Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen? Ab dem 1.1.2022 sind Sie beim Autokauf vom Händler besser geschützt als bisher. Denn die Rechtslage wird zugunsten des Käufers verbessert. Jetzt wird ganze 12 Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war. Bisher waren es nur 6 Monate. Nach Ablauf der Frist muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel bzw. Schaden von Anfang an vorhanden war. Das ist in der Praxis äußerst schwierig.

Updates für digitale Inhalte: Beim Kauf von digitalen Produkten oder Inhalten (z.B. bei Navigationsgeräten) muss der Verkäufer künftig für einen bestimmten Zeitraum für kostenlose Updates sorgen. Das gilt für Kaufverträge ab dem 1.1.2022.

Elektroautos: Innovationsprämie bis Ende des Jahres

Die Innovationsprämie zur Förderung von Elektrofahrzeugen wird bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, der Bundesanteil am Umweltbonus wird auch im neuen Jahr verdoppelt. Ab 2023 soll die Förderung noch stärker an einen positiven Klimaschutzeffekt gekoppelt werden.

Mit Karte direkt an E-Ladesäulen bezahlen

Kartenlesegeräte an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge werden verpflichtend für alle neuen Ladesäulen, allerdings erst ab Juli 2023. Wer mit einem E-Auto tankt, hat dann die Möglichkeit, mit Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht umgerüstet werden.

Eine Frau läd ihr Auto an der Ladesäule auf

© ADAC/Martin Hangen

Preisangaben an Ladesäulen sollen transparenter werden

Wer sein E-Auto an einer Ladesäule lädt, kann aktuell nur schwer erkennen, was das kostet. Eine entsprechende Verordnung, die eine verbraucherfreundlichere Darstellung der Preise regelt, tritt am 28.5.2022 in Kraft. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladestationen müssen
danach den Verbrauchern das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen und
am Ladepunkt den „Arbeitspreis je Kilowattstunde“ angeben.

Laut ADAC Experten müsste hier aber noch nachgebessert werden. Für eine wirkliche Preistransparenz reiche die aktuelle Verordnung nicht aus. So kann laut aktuellen Plänen z.B. der Preis auch über eine Abrufoption an ein mobiles Endgerät übermittelt werden.

Geld für Nutzer von E-Autos

Um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, gibt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Halter von rein elektrischen Fahrzeugen können ab 2022 ihre eingesparten CO₂-Emissionen an Unternehmen verkaufen. So lassen sich mehrere 100 Euro im Jahr verdienen.

Bahn: Kein Papierticket-Verkauf mehr in Zügen

Ab 2022 werden keine Papierfahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt. Die Bahn verlegt damit eine weitere Dienstleistung komplett ins Internet. Ausgenommen sind Schwerbehinderte.

Ausland: Höhere Strafen für Temposünder

Österreich: Auto weg bei gefährlicher Raserei

Die Möglichkeit, Fahrzeuge bei besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei bzw. bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern zu beschlagnahmen, sollte Ende 2021 in Kraft treten. Derzeit befindet sich die rechtliche Ausgestaltung jedoch noch in der Prüfung.

Niederlande: Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße

Zum 1. Januar 2022: Die Bußgelder für zahlreiche Verkehrsverstöße, zum Beispiel Tempoüberschreitungen, werden erhöht.

Polen: Höhere Strafen für Raser

Die polnische Regierung plant die Strafen für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften zu erhöhen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2021 abgeschlossen werden. Bisher ist noch nicht bekannt, welche konkreten Änderungen beschlossen werden.