Was ist das schlimmste, das einem Sammler von sehr raren Automobilen geschehen kann? Da stehen natürlich der Diebstahl und Feuer sowie ein Unfall ganz oben auf der Liste. Ein anderes nicht minder tragisches Schicksal ereilte kürzlich den niederländischen Sammler Frans van Haaren. Dieser wollte seinen 500 K Roadster nämlich auf der Techno Classica in Essen ausstellen und noch bevor der Wagen die Hallen wieder verlassen konnte, wurde er von der deutschen Justiz beschlagnamt.
Was war geschehen?
Die deutsche Polizei wurde aktiv auf Veranlassung der Erben von Hans Friedrich Prym, dem Erstbesitzer dieses Fahrzeugs. Obwohl bislang geglaubt wurde, Prym verkaufte diesen raren Roadster an einen amerikanischen Soldaten im Jahre 1945, vermuten die Erben, dass dieser (heute) sehr wertvolle Wagen nicht verkauft sondern gestolen worden war.
In der Tat wurde beim Verkauf des Wagens über die sehr bekannte RM Auction im amerikanischen Monterey im letzten Jahr beschrieben, dass die Geschichte dieses Fahrzeugs nach dem Erstbesitz bis in die 1970er Jahre ungeklärt sei. Jedoch genau die frühe Historie war für van Haaren interessant. Schließlich wurde genau dieser Wagen auf der Berliner Internationalen Automobil und Motorrad Ausstellung (IAMA) im Februar 1935 mit einer neuartigen Lacktechnik in grün-metallic präsentiert. Anschließend wurde das wunderbare Automobil an die Mercedes-Benz Niederlassung in Aachen verschickt und bald von dem Stolberger Druckknopf-Erfinder Prym erworben.
Hier klafft dann das Loch in der Geschichte, wo sich nun um Kauf oder Diebstahl gekümmert werden muss. Sicher indes ist jedoch, dass der Wagen in die USA kam und noch Anfang der 1970 in einem bemerkenswerten Originalzustand war. Von hier an ist der Werdegang auch wieder lückenlos belegt. Wann allerdings das Fahrzeug seine Farbe wechselte von dem außergewöhnlichen grün-matallic (welches sicher besonders schwer zu reparieren gewesen sein dürfte) zu der jetzt typisch amerikanischen Kombination „red over tan“ ist nicht abschließend geklärt. Genauso ungeklärt also, wie der Besitzer- oder gar der Eigentümerwechsel des damals zehn Jahre alten Wagens. Über ein halbes Jahrhundert war das Fahrzeug nicht auf deutschem Boden und so konnte das vermeintliche Verbrechen auch nicht geahndet werden. Jetzt ist das Fahrzeug in Händen von offiziellen Stellen, die dessen Werdegang zu klären versuchen. Hierbei wird es sich nach Meinung aller Beteiligten um ein sehr langes und kostenintensives Verfahren handeln. Die Anwälte wird es zumindest freuen, schließlich handelt es sich um ein Auto, dass bei besagter Auktion immerhin fast 3.8 Millonen US$ gebracht hat.
Ohne Partei ergreifen zu wollen möchte ich jedoch ein ganz andere Frage stellen: Nach der deutschen Rechtssprechung kann man an Gestohlenem kein Eigentum erwerben (außer es wurde gerichtlich beschlagnahmt und anschließend vom Gerichtsvollzieher versteigert). Trotzdem gilt ein Diebstahl nach 5 Jahren als verjährt, Frist beginnend mit dem Zeitpunkt der Tat.
Welche Erwartung haben die Erben? Soll ihnen der damals mögliche Kaufpreis von rund 10.000 Aliierte Militär Mark (umgerechnet heute rund 33.000 Euro) zugesprochen werden, oder wollen sie einen Anteil am Auktionsergebnis? Dass sich der Wagen auch ohne die noch dubiosen Vorfälle immernoch im Familienbesitz befinden würde, darf man getrost bezweifeln, denn selbst diese Art der Luxusautomobile waren nach einem Jahrzehnt alt und meist nicht mehr der Status, mit dem sich ein solcher Unternehmer hätte sehen lassen können.
Nun beginnt also für Frans van Haaren eine Zeit des ständigen Bangens, ob ihm vielleicht das gute Stück sogar endgültig wieder weggenommen werden könnte. Das ist ein Szenario, dass man sich nicht ausmalen möchte . . .