Endgültige Zustimmung des Bundesrates

Die Oldtimerszene kann aufatmen – der Bundesrat hat nun endgültig den Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und rotem 07-Kennzeichen zugestimmt. Bereits am 14.11. diesen Jahres wurde, – vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung. Eine solche Ausnahme wäre auf EU-Ebene von Haltern ausländischer Oldtimer, die die gleichen Kriterien erfüllen, rechtlich angreifbar gewesen. Daher wurde die Kennzeichnungsverordnung nochmals modifiziert und dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorgelegt. Nun können Halter von Oldtimern in anderen Staaten, soweit sie die gleichen Kriterien erfüllen, ebenfalls Fahrverbotszonen befahren. Dies betrifft Oldtimer aus EU-Staaten, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei. Oldtimer aus anderen Ländern unterfallen weiterhin den Fahrverboten. Grundsätzlich gilt: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren. Sie benötigen hierfür keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind.