von Thomas Distler - www.Oldtimer-Sicherheitsgurte.de
Als führender Lieferant von Sicherheitsgurten der Marke Repa/TRW für Old- und Youngtimer, erreichen uns seit einiger Zeit immer mehr Anfragen bezüglich Schäden bei Gurten mit Gurtstraffer.
Das betrifft in erster Linie die Baureihen R107, W123, W124, W126 und W201. Als Sonderwunsch konnten Gurte mit Gurtstraffer für die Fahrersitze bereits ab Dezember 1980 geordert werden.
Die Steuereinheit löst im Gurtaufroller eine pyrotechnische Treibladung aus, deren Gasdruck Stahlkugeln im Aufroller beschleunigt. Diese geben ihre Bewegungsenergie an ein Zahnrad auf der Welle des Gurtaufrollers ab. Die Drehung des Zahnrads rollt den Gurt weiter auf, der dann straff am Passagier anliegt.
Problematik:
Wir haben nun recherchiert:
Es ist generell so, dass neue Fahrzeugtypen erst ab dem 01.10.1998 die sogenannten EG-Crash-Richtlinien erfüllen mussten. Wenn nun ein Fahrzeug vor diesem Zeitpunkt bereits ab Werk mit Gurtstraffern bzw. Airbags ausgerüstet war, ist dies eine Ausrüstung über das vorgeschriebene Maß hinaus gewesen, weshalb sie auch wieder ausgebaut bzw. stillgelegt werden darf. Dies gilt nur für normale Pkw, keine Geländewagen, Wohnmobile etc. Für Fahrzeuge ab dem genannten Zeitpunkt ist das Umrüsten auf Gurte ohne Gurtstraffer nicht mehr möglich.
Verfasser: Thomas Distler, Pommernstraße 2, 90599 Dietenhofen, Tel. 09824-928384, www.Oldtimer-Sicherheitsgurte.de