Ersatz von Sicherheitsgurten mit Gurtstraffer

von Thomas Distler - www.Oldtimer-Sicherheitsgurte.de

Als führender Lieferant von Sicherheitsgurten der Marke Repa/TRW für Old- und Youngtimer, erreichen uns seit einiger Zeit immer mehr Anfragen bezüglich Schäden bei Gurten mit Gurtstraffer.

Das betrifft in erster Linie die Baureihen R107, W123, W124, W126 und W201. Als Sonderwunsch konnten Gurte mit Gurtstraffer für die Fahrersitze bereits ab Dezember 1980 geordert werden.

Funktion der Gurte mit Gurtstraffer:

Die Steuereinheit löst im Gurtaufroller eine pyrotechnische Treibladung aus, deren Gasdruck Stahlkugeln im Aufroller beschleunigt. Diese geben ihre Bewegungsenergie an ein Zahnrad auf der Welle des Gurtaufrollers ab. Die Drehung des Zahnrads rollt den Gurt weiter auf, der dann straff am Passagier anliegt.

Problematik:

Die Gurte rollen sich nicht mehr auf, das Gurtband ist verschlissen oder, speziell bei Re-Importen, sind falsche Gurte ohne Prüfzeichen verbaut. Ersatz ist entweder nicht mehr lieferbar oder sehr teuer. Für die Baureihe R107 sind generell keine Gurte mehr lieferbar. Für einen W126 kostet ein Gurt mit Gurtstraffer ohne Gurtschloss 523,60 Euro. Bei der Baureihe W124 sind es immerhin noch 328,44 Euro. Pro Stück!!

Wir haben nun recherchiert:

Es ist generell so, dass neue Fahrzeugtypen erst ab dem 01.10.1998 die sogenannten EG-Crash-Richtlinien erfüllen mussten. Wenn nun ein Fahrzeug vor diesem Zeitpunkt bereits ab Werk mit Gurtstraffern bzw. Airbags ausgerüstet war, ist dies eine Ausrüstung über das vorgeschriebene Maß hinaus gewesen, weshalb sie auch wieder ausgebaut bzw. stillgelegt werden darf. Dies gilt nur für normale Pkw, keine Geländewagen, Wohnmobile etc. Für Fahrzeuge ab dem genannten Zeitpunkt ist das Umrüsten auf Gurte ohne Gurtstraffer nicht mehr möglich.

Ein Kompromiss ist lediglich, dass das Gurtschloss auch getauscht werden muss. Die Schließungen von Steckzunge zu Gurtschloss sind in allen, original verbauten, Ausführungen nicht mehr erhältlich. Unsere Gurte sind geprüft und durch eine allgemeine Bauartgenehmigung zugelassen. Dadurch, dass die originalen Befestigungspunkte verwendet werden ist auch keine Eintragung durch den TÜV erforderlich. Wir raten aber dennoch dringend zu einem Einbau durch eine Fachwerkstatt, denn letztlich handelt es sich bei den alten Gurten um Pyrotechnik.

Verfasser: Thomas Distler, Pommernstraße 2, 90599 Dietenhofen, Tel. 09824-928384, www.Oldtimer-Sicherheitsgurte.de