Drohende Dieselfahrverbote irritieren auch die wenigen Besitzer von historischen Fahrzeugen, die als Antrieb einen inzwischen diskreditierten Selbstzünder besitzen. Der schon länger als Sündenbock eingestufte Diesel- Motor wurde vom DEUVET bereits vor einem Jahr in seinem Bestand ermittelt und mit dem Bundesverkehrsministerium im Sinne der seltenen Nutzung bei Oldtimern bewertet. Der Diesel-Anteil bei historischen Fahrzeugen älter 30 Jahre ist derart gering, dass von Seiten des seinerzeit verantwortlichen Staatssekretärs Norbert Barthle entschieden wurde, dass man bei generellen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge die bestehenden Ausnahmen für Oldtimer mit H-Kennzeichen im Sinne der Freigabe von Umweltzonen nicht ändern würde. DEUVET Präsident Peter Schneider gibt jedoch zu bedenken, dass im Zuge einer neuen Bundesregierung diese Regelung auch neu interpretiert werden könnte.
Unmittelbar nach der Konstituierung einer neuen Bundesregierung wird der DEUVET Kontakt zu den Entscheidungsträgern im BMVI aufnehmen und die entsprechenden, gesammelten Fakten zu Dieselfahrzeugen mit H- Kennzeichen vortragen. Allerdings weist Schneider darauf hin, dass bei temporären Fahrverboten zur unmittelbaren Senkung der Schadstoffanteile in der Luft der DEUVET nicht auf einer Sonderregelung bestehen wird. „Aus moralischen Gründen werden wir keine Ausnahmen fordern, um das sympathische Image der Oldtimer-Fahrzeuge in der Gesellschaft nicht zu beschädigen.“.