Flächendeckendes Rücknahmesystem

„Nach der deutschen Altfahrzeugverordnung sind Hersteller und Importeure verpflichtet, Altfahrzeuge vom Letzthalter kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2007 zur Verwertung kommen und für alle Neufahrzeuge, die ab dem 01.07.2002 erstmals zugelassen wurden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung haben die Hersteller und Importeure ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufgebaut. Darüber hinaus wird durch Kooperation mit Betreibern von Werkstattentsorgungssystemen die Rücknahme von Altteilen aus Kfz-Reparaturen sichergestellt. Informationen über die umweltgerechte Produktgestaltung können den Umweltberichten der internationalen Hersteller entnommen werden. Eine Gesamtübersicht, die Informationen zum Rücknahmesystem der VDIK-Mitglieder sowie Hinweise auf die Umweltberichte und Werkstattentsorgungssysteme enthält finden Sie hier. Die Daten der nach Altfahrzeugverordnung von den Bundesländern einzurichtenden gemeinsamen Stelle zur Erfassung aller anerkannten Behandlungsanlagen im Bereich der Altfahrzeugentsorgung sind unter der Adresse www.altfahrzeugstelle.de für jedermann verfügbar. Nach §7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge – kurz „“GESA““ – , Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zentral für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen.“