- Mehr digitaler Unterricht
- Assistenzsysteme in der Prüfung
- Fahren schon mit 16
nicht nur die Ampelkoalition, auch die Europäische Kommission plant einige Änderungen rund um die Fahrerlaubnis. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet die neuen Vorhaben.
Theorie-Unterricht 2.0
Die Ampelkoalition will die Fahrausbildung künftig digitaler machen. Schon während der Corona-Pandemie konnten Fahrschulen ihren Theorieunterricht auch digital anbieten, entsprechende Online-Angebote haben sich bewährt. Sie waren allerdings immer nur Ausnahmen unter Pandemiebedingungen. Die Ampelkoalition wollte eine bundeseinheitliche Möglichkeit zum digitalen Unterricht schaffen. Der Bundesrat hat im Februar 2022 der Ausweitung mit Änderung zugestimmt. Jetzt entscheidet die Bundesregierung, ob sie die darin enthaltenen Maßgaben umsetzt.
Der ACE begrüßt die Ausweitung digitaler Angebote bei der Fahrausbildung, da sie gerade in ländlichen Regionen, in denen die nächste Fahrschule auch mal weiter weg sein kann, den Zugang zur Fahrerlaubnis vereinfacht.
Unterstützende Assistenzsysteme
Da moderne Autos auch über immer mehr Assistenzsysteme verfügen, sollen diese künftig auch bei der Fahrprüfung berücksichtigt werden. Ab 1. Juni 2022 wird deswegen auch die Nutzung moderner Fahrerassistenzsysteme Gegenstand der praktischen Prüfung werden. Die Integration soll schrittweise ablaufen, beginnend mit einfach anwendbaren und weitverbreiteten Systemen wie der adaptiven Geschwindigkeitsregelung.
Fahrassistenzsysteme können zur Vermeidung von Unfällen beitragen, wenn ihre Funktionsweise klar ist. Dazu kann die Integration in die Fahrschulprüfung aus Sicht des ACE einen guten Beitrag leisten. Da bestimmte Systeme künftig von der EU verbindlich für Neufahrzeuge vorgeschrieben sind, müssen diese auch in der Fahrprüfung berücksichtigt werden.
Früher in Begleitung fahren
Entsprechend dem Koalitionsvertrag könnte das Mindestalter für begleitetes Fahren von 17 auf 16 Jahre gesenkt werden. Damit sollen Jugendliche schon frühzeitig für den Straßenverkehr geschult werden.
Das begleitete Fahren mit 17 hat sich als voller Erfolg für mehr Verkehrssicherheit erwiesen. Es senkt das Unfallrisiko bei Fahranfängern signifikant. Die Herabsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre würde bedeuten, dass sich der Lernzeitraum der Jugendlichen verdoppelt – sie also zwei Jahre lang unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können. Da davon auszugehen ist, dass das Unfallrisiko damit noch weiter gesenkt wird, begrüßt der ACE dieses Vorhaben.
Mit mehr Gewicht zum Camping
Die EU-Führerscheinrichtlinie wird derzeit überarbeitet – und in diesem Zusammenhang könnte auch das Maximalgewicht für den B-Führerschein steigen. Bisher gilt: Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf damit nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht fahren. Vor allem viele Wohnmobile liegen jedoch knapp über diesem Maximalgewicht und dürfen nicht mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.
Der ACE spricht sich für eine Erhöhung des Maximalgewichts auf 4,25 Tonnen aus. Die Fahrzeuge und ihre sicherheitsrelevanten Bauteile sind in der Regel ohnehin für mehr Gewicht ausgelegt und der Unterschied zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen würde sich im Fahrgefühl nicht wesentlich bemerkbar machen. Zudem wird der Umstieg auf Elektromobilität zwangsläufig zu mehr Gewicht bei den Fahrzeugen führen, da große Batterien viel Gewicht mitbringen. Besonders wichtig ist aus Sicht des ACE dabei, dass für diese Fahrzeugklasse in jedem Fall ein Tempolimit gelten muss. Bisher können Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen genau wie ein Pkw ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Dabei ist nicht angepasste Geschwindigkeit in dieser Fahrzeuggattung schon heute Unfallursache Nummer Eins.