Im Reißverschluss verfahren

„Ein alltägliches Erlebnis für den Baustellen geplagten Autobahnfahrer: Eine Fahrspur ist wegen Brückenbauarbeiten, Straßenpflege oder eines Unfalls gesperrt. Hier kommt die Regel des Reißverschlussverfahrens (§7, Absatz 4, StVO) zum Tragen. Jedoch stellt sich immer wieder heraus, dass das Heranfahren und wechselseitige Einfädeln direkt vor der Verengung viele Verkehrsteilnehmer zu überfordern scheint. Gar wird derjenige, der dies versucht, an der Vorbeifahrt gehindert. Die DEKRA hat zu diesem Phänomen eine bundesweite Befragung von 1400 Kraftfahrern durchgeführt und kommt zu dem Schluss, dass fast zwei Drittel der Autofahrer Angst davor haben, vor der Fahrbahnverengung nicht mehr hineingelassen zu werden. Zugleich ärgert sich etwa ein Drittel über die vorfahrenden „“Reißverschlüssler““. Dennoch hält eine sehr große Mehrheit das Reißverschlussverfahren für sinnvoll.“