In Ergänzung zu unserem Artikel von gestern mit den Neuerungen für das Autojahr 2017 berichtet der ACE auch noch von Veränderungen die sich momentan in Planung befinden und nach den Wünschen der Gesetzgeber 2017 auf den Weg gebracht werden sollen.
Carsharing
Umwelt
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas – Im Februar wird sich der Bundesrat mit einer Fortführung der steuerlichen Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas für Kraftfahrzeuge beschäftigen. Nach bisherigem Diskussionsstand soll die steuerliche Förderung auch nach 2018 bestehen bleiben.
Fahrschulen
Änderungen der StVO
Handy-Nutzung am Steuer wird teurer – Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform sollen die Strafen für die Handynutzung im Straßenverkehr erhöht werden. Verstöße sollen bei Autofahrern mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 auf 55 Euro. Verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.
Neue Verkehrszeichen – Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfte die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen mit sich bringen. Bundesweit sollen etwa Zusatzzeichen für die Zuflussregelung sowie für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch Kreisverkehre eingeführt werden.
Pedelecs auf Radwegen – Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell und innerorts auf Radwegen mit einem besonderen Hinweisschild „E-Bikes frei“ fahren dürfen. Die neuen Regelungen gelten ausdrücklich nicht für die schnellen Elektrofahrräder, die sogenannten S-Pedelecs, da diese deutlich schneller als 25 km/h fahren können.
Radeln auf dem Gehweg – Für das kommende Jahr ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant. Erwachsene dürfen dann Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten. Sie müssen allerdings bei Einmündungen und Kreuzungen vom Rad absteigen und schieben – genau wie die Kinder. Außerdem dürfen Kinder unter acht Jahren in Begleitung auch baulich von der Fahrbahn abgetrennte Radwege benutzen.
Schneller zu Tempo 30 – Die Novelle der StVO soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen, wenn Schulen, Kindergärten oder Altenheime an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang durften Straßenverkehrsbehörden nur dann Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen anordnen, wenn Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden konnten.
Strafrecht
Schaulustigen drohen Strafen – Gaffer, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Fotos oder Videos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen in Zukunft belangt werden können. Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen vor, wenn bei Unglücksfällen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert werden. Vom Straftatbestand erfasst wird damit auch „bloßes Sitzen- und Stehenbleiben“. Auf verstorbene Personen erweitert werden soll zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen.