Ausblick aufs Autojahr 2017 – Neues Jahr, neue Regeln

„Heute hü, morgen hott“ – so wirken manche verkehrspolitischen Entscheidungen für den Verbraucher, kritisiert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub. Ein Beispiel: Erst vor wenigen Jahren hatte man die Endrohr-Messung bei der Abgasuntersuchung abgeschafft. Nun soll sie nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums Mitte 2017 wieder kommen. Mit ihr wären wohl höhere Gebühren für die Hauptuntersuchung vorprogrammiert.

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Teurer wird es im kommenden Jahr ohnehin, ganz egal, ob mit oder ohne Endrohr-Messung, denn nach acht Jahren Preisstabilität steigen die Gebühren für die Hauptuntersuchung. Teurer wird auch der Führerschein, denn eine Verordnung des Bundesministeriums sieht eine Neuregelung der Gebühren vor. Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins Haus: So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen erweitert werden. Das Schreiben von Kurznachrichten soll ebenso aufgenommen werden. Eine Erweiterung, die der ACE ausdrücklich begrüßt. Denn der Club sieht eine Ursache steigender Unfallzahlen in Smartphones und der Ablenkung am Steuer. Eine Erhöhung der Bußgelder muss aus Sicht des ACE aber immer auch mit einer größeren Kontrolldichte einhergehen, sonst würden die höheren Strafen schnell verpuffen.

Ein ähnliches Hü und Hott wie bei der Abgasuntersuchung gibt es auch bei der Straßenverkehrsordnung: Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell und innerorts, wenn ein entsprechendes Schild angebracht ist, auf Radwegen fahren dürfen. Erwachsene sollen dann fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten können.

Und auch an der Tankstelle wird es wohl teurer: Nachdem die großen Ölstaaten sich darauf geeinigt haben, die Fördermenge zu reduzieren, geht die Zeit des billigen Öls wohl zu Ende. Autofahrer sollten deshalb ihre Macht nutzen und freie Tankstellen ansteuern. „Aber auch da muss das Hü und Hott mit bis zu 20 Preisänderungen pro Tag ein Ende haben“, fordert ACE-Pressesprecher Constantin Hack. Die billigsten Tankstellen finden sich in der ACE-App.

Neuerungen 2017: Alles auf einen Blick

Änderungen der StVO

Ampelzeichen für Radfahrer – Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.12.2016 ändern sich die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!“ Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Rollstühle sichern – Ab dem 01.02.2017 wird der Bußgeldkatalog erweitert. Werden ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, droht eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro.
 

Kosten

Tesla: Ladestrom für Neukunden kostenpflichtig – Käufer von Tesla-Modellen müssen ab dem 1. Januar 2017 das Strom-Zapfen an der Schnellladestation bezahlen. Die Preise sollen zeitabhängig und je nach regionalen Stromkosten variieren. Als Trostpflaster erhalten Neukunden eine jährliche Gutschrift über 400 kWh, die an den Superchargern eingelöst werden kann. Kunden von bereits auf der Straße befindlichen Fahrzeugen dürfen weiterhin umsonst laden. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die noch 2016 bestellt werden, sofern die Auslieferung vor dem 1. April 2017 stattfindet.
Gebühren für HU und Führerschein steigen – Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in Zukunft 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung sollen 91,50 Euro berechnet werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.
 

Reise

Australien: Steuerpflicht für Rucksacktouristen – Der Preis für ein australisches „Working Holiday“-Visum wird ab Anfang 2017 um 50 australische Dollar auf 390 Dollar gesenkt. Allerdings werden beim Verlassen des Landes künftig fünf Dollar fällig. Rucksackreisende, die im Rahmen des „Working Holiday“-Visums in Australien arbeiten, müssen ab dem kommenden Jahr das gesamte verdiente Geld mit 15 Prozent versteuern. Bislang werden Steuern erst ab einem Verdienst ab 18.200 australischen Dollar (12.410 Euro) fällig.
Deutschland: Kostenloses WLAN im ICE – Ab 1. Januar 2017 soll im ICE auch in der zweiten Klasse kostenlos WLAN zur Verfügung stehen. Jeder Reisende kann dann auf 200 MB Datenvolumen zurückgreifen. Danach wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Darüber hinaus soll es ein Bordunterhaltungsprogramm mit Filmen im ICE-Portal geben. Zusätzlich rüstet die Deutsche Bahn 3.750 ICE-Wagen mit neuer Mobilfunktechnologie aus. Dadurch soll die Mobilfunkqualität steigen.
Frankreich: Umweltplakette kommt – Nach Paris führt am 1. Januar 2017 auch Grenoble eine Umweltzone ein, in den kommenden Jahren wird es Umweltzonen in weiteren 23 Städten geben. Vignettenpflicht besteht ab dem 1. April 2017 auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Vignetten sind ab März 2017 erhältlich. Eine fehlende Plakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet. Je nach Baujahr und Schadstoffklasse werden Vignetten in unterschiedlichen Farben ausgestellt, derzeit ist eine Einfahrt in die Umweltzonen mit allen Vignettenfarben gestattet. Der Preis für die Vignetten steht noch nicht fest.

a)    Kategorie 0, grüne Plakette:

Alle emissionsfreien Fahrzeuge inklusive Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.

b)    Kategorie 1, violette Plakette:

  • mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge.
  • Motorräder: mit Euro 4 und Erstzulassung ab 01.01.2017.
  • Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorien Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab Januar 2011.
  • Lkw: mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.

c)    Kategorie 2, gelbe Plakette:

  • Motorräder: Euro 3 und Erstzulassung vom 01.01.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas).
  • Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 5 vom 01.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.

d)    Kategorie 3, orangene Plakette:

  • Motorräder: Euro 2 und Erstzulassung vom 01.07.2004 bis 31.12.2006.
  • Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 2 und 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 3 und 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 5 und Erstzulassung zwischen 01.10.2009 und 31.12.2013.

e)    Kategorie 4, braune Plakette:

  • Motorräder: ohne Euro-Norm und Zulassung vom 01.06.2000 bis 30.06.2004.
  • Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2006 und 30.09.2009.

f)    Kategorie 5, graue Plakette:

  • Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 2 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 3 und Zulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2006.

g)    Keine Plakette erhalten:

  • Motorräder: ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.06.2000.
  • Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: mit Euro 1 bzw. ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.01.1997 (Pkw) bzw. 01.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge).
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: mit Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.10.2001.
Indien: Umtausch von Banknoten – Indien hat im November die bisherigen Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Rupien für ungültig erklärt. Alte Banknoten können nur noch bis zum 30. Dezember 2016 umgetauscht werden. Indien-Reisende sollten im kommenden Jahr beim Wechselgeld darauf achten, dass ihnen keine alten Scheine untergeschoben werden.
Österreich: Pickerl wird Türkis – Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist ab 2017 türkis, die Preise werden um 0,8 Prozent erhöht (Preise siehe Tabelle unten). 2016er Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2017. Es wird empfohlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Achtung: Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.

Mautvignette Österreich 2017

 

Pkw

(Alle zweispurigen Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht)

Motorrad

Jahresvignette

86,40

34,40

2-Monats-Vignette

25,90

13,00

10-Tages-Vignette

8,90

5,10

Schweden: Alte Münzen und Geldnoten werden ungültig – Im Oktober 2016 führte die Schwedische Nationalbank neue 100- und 500-SEK-Banknoten sowie neue 1-, 2- und 5-SEK-Münzen ein. Die 10-SEK-Münze bleibt unverändert weiter im Umlauf. Die bisherigen 100- und 500-SEK-Banknoten sowie alle derzeitigen Münzen außer der 10-SEK-Münze sind nur noch bis einschließlich 30. Juni 2017 gültig und werden danach ungültig. Die schon früher ausgesonderten Geldscheine im Wert von 20, 50 und 1.000 SEK können nur noch gegen eine Gebühr von 100 Kronen umgetauscht werden.
 

Verkehrssicherheit

 Gegen schwarze Schafe im Speditionsgewerbe – Ab dem 1. Januar 2017 wird die sogenannte „Todsündenliste“ in Anhang IV der EU-Berufszugangsverordnung VO (EG) 1071/2009 erweitert. Die EU-Verordnung 2016/403 zählt schwerwiegende Verstöße gegen EU-Vorschriften im gewerblichen Straßenverkehr auf, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmen führen können. Neben Kategorien, Art und Schweregrad wird die Zahl der Verstöße festgesetzt, bei deren Überschreitung „wiederholte schwere“ Verstöße als „schwerwiegende“ Verstöße eingestuft werden.
Lang-Lkw fahren weiter – Bis Ende 2016 noch Feldversuch, ab 1. Januar regulär auf deutschen Straßen: Nach Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 Lang-Lkw weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein. Zurzeit dürfen etwa 60 Prozent des Autobahnnetzes von überlangen Trucks befahren werden. Nachdem auch Rheinland-Pfalz seine Vorbehalte aufgegeben hat, sind Berlin und das Saarland die einzigen Bundesländer, in denen die sogenannten Gigaliner nicht fahren dürfen.
 

Zulassungsrecht

Euro 4 für Motorräder – Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Leistungslimit für Quads entfällt – Ab dem 1. Januar 2017 soll die EU-Verordnung 168/2013/EG zur „Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen“ auch für Quads und ATVs in Kraft treten. Statt der bisherigen 15-kW-Grenze gilt dann ein Geschwindigkeitslimit von 90 km/h. Absehbar ist, dass damit Leistung und Drehmoment von Quads deutlich ansteigen werden.
Klimaanlagen – Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde. Fahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung, die ab dem 1. Januar 2017 erstmals in den Verkehr gebracht werden sollen, bekommen keine Zulassung mehr, wenn deren Klimaanlagen mit einem fluorierten Treibhausgas mit einem GWP-Wert über 150 befüllt sind.