In Planung: Ausblick aufs Autojahr 2017

In Ergänzung zu unserem Artikel von gestern mit den Neuerungen für das Autojahr 2017 berichtet der ACE auch noch von Veränderungen die sich momentan in Planung befinden und nach den Wünschen der Gesetzgeber 2017 auf den Weg gebracht werden sollen.

Carsharing

Privilegien geplant – Mit dem derzeit in Abstimmung befindlichen Carsharing-Gesetz soll zum Beispiel für Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Parkplätzen für diese Fahrzeuge gesorgt werden. Zudem soll es Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren an entsprechenden Abstellplätzen zu verzichten.
 

Umwelt

Abgas-Untersuchungen wieder am Endrohr – Die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen soll ab Mitte 2017 wieder am Endrohr vorgenommen werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht zuverlässig anzeigt.
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas – Im Februar wird sich der Bundesrat mit einer Fortführung der steuerlichen Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas für Kraftfahrzeuge beschäftigen. Nach bisherigem Diskussionsstand soll die steuerliche Förderung auch nach 2018 bestehen bleiben.
 

Fahrschulen

Bessere Ausbildung für Fahrlehrer – Der Bundesrat befasst sich Anfang 2017 mit einer Neufassung des Fahrlehrergesetzes. Die geplante Reform des Fahrlehrerrechts soll die Ausbildung von Fahrlehrern neu fassen, darüber hinaus soll die Ausbildung in Fahrschulen besser kontrolliert werden.
 

Änderungen der StVO

Eindeutige Rettungsgasse – Neu gefasst werden soll der Paragraf 11 Abs. 2 StVO: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. Bislang galt auf vierstreifigen Abschnitten, dass die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden musste.
Handy-Nutzung am Steuer wird teurer – Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform sollen die Strafen für die Handynutzung im Straßenverkehr erhöht werden. Verstöße sollen bei Autofahrern mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 auf 55 Euro. Verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.
Neue Verkehrszeichen – Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfte die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen mit sich bringen. Bundesweit sollen etwa Zusatzzeichen für die Zuflussregelung sowie für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch Kreisverkehre eingeführt werden.
Pedelecs auf Radwegen – Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell und innerorts auf Radwegen mit einem besonderen Hinweisschild „E-Bikes frei“ fahren dürfen. Die neuen Regelungen gelten ausdrücklich nicht für die schnellen Elektrofahrräder, die sogenannten S-Pedelecs, da diese deutlich schneller als 25 km/h fahren können.
Radeln auf dem Gehweg – Für das kommende Jahr ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant. Erwachsene dürfen dann Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten. Sie müssen allerdings bei Einmündungen und Kreuzungen vom Rad absteigen und schieben – genau wie die Kinder. Außerdem dürfen Kinder unter acht Jahren in Begleitung auch baulich von der Fahrbahn abgetrennte Radwege benutzen.
Schneller zu Tempo 30 – Die Novelle der StVO soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen, wenn Schulen, Kindergärten oder Altenheime an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang durften Straßenverkehrsbehörden nur dann Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen anordnen, wenn Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden konnten.
 

Strafrecht

Illegale Rennen sollen Straftat werden – Die Teilnahme an illegalen Rennen auf öffentlichen Straßen soll künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Statt wie bisher 400 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot erwarten Teilnehmer nach der Gesetzesänderungen neben Geldbußen auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Der Führerschein soll eingezogen werden und müsste neu gemacht werden.
Schaulustigen drohen Strafen – Gaffer, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Fotos oder Videos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen in Zukunft belangt werden können. Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen vor, wenn bei Unglücksfällen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert werden. Vom Straftatbestand erfasst wird damit auch „bloßes Sitzen- und Stehenbleiben“. Auf verstorbene Personen erweitert werden soll zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen.
 

Verkehrssicherheit

Section Control auch in NRW- Der Start des Modellversuchs von Section Control auf der B 6 bei Hannover wird noch für 2016 erwartet. Eine weitere Tempo-Abschnittskontrolle könnte im kommenden Jahr in Nordrhein-Westfalen installiert werden. Gemessen werden soll auf einem Teilstück der A 46 zwischen der Anschlussstelle Düsseldorf-Süd und Fleher Brücke.
 

Zulassungsrecht

Winterreifen neu definiert – Die Winterreifenverordnung soll noch in diesem Winter neu gefasst werden. Winterreifen sollen künftig an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar sein, bisherige M+S-Reifen dürfen dann noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Neuerungen gibt es dann auch bei den motorisierten Zweirädern: Sie sollen dann nicht mehr der situativen Winterreifenpflicht unterliegen.