Knöllchen kommen noch nicht europaweit

„Noch brauchen Verkehrssünder Knöllchen aus dem Ausland nicht zu zahlen. Das Geld kann in Deutschland noch nicht eingetrieben werden. Ausnahme Österreich, mit dem es ein Abkommen gibt. Die EU-Justizminister hatten schon 2003 eine Rahmenbeschluss vereinbart, aber nicht in nationales Recht umgesetzt. „“Wir rechnen nicht damit, dass das noch in diesem Jahr geschieht““, meint Juristin Katrin Stroech vom ADAC. Verkehrssünder sollten aber bedenken : In einigen Ländern sind Strafregister schnell abrufbar. Wer bei der nächsten Einreise erwischt wird, kann zur Kasse gebeten werden. Außerdem gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist, und das Abkommen lässt eventuell auch das Eintreiben alter Forderungen zu. Die neue Regelung wird aber nur für Bußgelder ab 70,-€ gelten. Punkte in Flensburg bringen Verstöße im Ausland nicht. (Quelle Stiftung Warentest Heft 8/2004)“