Maut auf Bundesstraßen

Der Bundesrat hat am Freitag dem 13. Oktober 2006 der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen zugestimmt. Mit der Entscheidung des Bundesrates werde dem Wunsch der Bundesländer entsprochen, einzelne Abschnitte von drei Bundesstraßen zusätzlich zu bemauten. Bereits bei Einführung der Lkw-Maut sei mit der Möglichkeit von Ausweichverkehren auf das nachgeordnete Straßennetz gerechnet worden, erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Die Ergebnisse zeigten, dass Mautausweichverkehre kein Flächenproblem darstellen. Das wurde noch im vergangenen Jahr von den Ländern und Gemeinden anders vermutet. Die Verordnung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Lkw-Maut auf der B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7 (Hamburg), auf der B 4 nördlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt und auf der B 9 zwischen der Bundesgrenze Deutschland / Frankreich und der Anschlussstelle Kandel-Süd der Bundesautobahn A 65.