Gesprächsteilnehmer: Herren des FIVA-Präsidiums und Vertreter der deutschen Automobilindustrie der Firmen (AUDI AG, BMW Group, Daimler AG, VDA)
Das Gespräch fand am 07. September 2011 in München statt. Es erfolgte auf Einladung der deutschen Automobilindustrie (im Folgenden „AI“ genannt) vertreten durch die o. a. Firmen, um offene Fragen zur Charta of Turin (im folgenden „Charta“ genannt) zu klären. Der FIVA Präsident erläutert die Gründe für die Entstehung der Charta. Seine Einschätzungen zur bedrohten Zukunft des Betreibens von historischen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen werden von den Vertretern der AI geteilt. Die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Instrumentarien für die politische Lobbyarbeit wird von allen Teilnehmern gesehen.
Im Gesprächsverlauf legt die FIVA die der Charta zugrundeliegende Strategie dar: Die Charta soll als eine Vision für das künftige Erhalten und Betreiben des automobilen Kulturguts dienen. Die Charta soll ein Instrument für die politische Lobbyarbeit sein. Es ist nicht vorgesehen, eine Anerkennung der Charta bei der UNESCO zu erreichen, jedoch soll sie eine Etablierung der FIVA als offizieller UNESCO-Ansprechpartner unterstützen. Die Charta soll als Regelwerk mit empfehlendem Charakter verstanden werden. Die FIVA strebt mittelfristig an, ihre eigenen unterschiedlichen Regelwerke den Inhalten der Charta anzupassen.
Die FIVA hat bisher bei der Vorgehensweise zur Charta keine weiteren Interessensgruppen (wie ICOM o. ä.) einbezogen, wird aber Gegenpositionen zu deren Strategien vermeiden. Die FIVA berichtet über die bisherigen Reaktionen auf den Entwurf der Charta und deren Auswirkungen. So soll ein neuer Entwurf kürzer sein und sich stärker am Umfang der Charta of Venedig orientieren. Die Formulierungen sollen nicht so konservatorenlastig und geschmeidiger sein. Die Kommentierung soll in einem separaten Dokument niedergelegt werden.
Von Seiten AI wird erklärt, dass sie grundsätzlich die Vorgehensweise der FIVA begrüßt und unterstützt. Auch die außergewöhnliche Energie, mit der das Thema vorwärtsgetrieben wird, findet Anerkennung. Die AI bittet die FIVA um Beachtung der folgenden Punkte:
- Die AI empfiehlt, die Charta eher als eine Art „Grundgesetz“ zu gestalten und einzusetzen. Dazu sollten die Formulierungen allgemeiner gehalten werden, damit die Charta langfristig unverändert bleiben kann. Detaillierungen könnten dann im Regelwerk der FIVA ausgeführt werden, welches auch leichter den jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. Ziel sollte es ein, dass weltweit alle Interessensgruppen rund um das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut diese Charta als ihr „Grundgesetz“ akzeptieren.
- Die AI gibt zu bedenken, dass eine von der UNESCO anerkannte Charta dazu führen könnte, dass nationale (in diesem Fall deutsche) Legislativen die Charta in nationales Recht integrieren.
- Die AI äußert ihre Befürchtung, dass eine zu detaillierte und „strenge“ Formulierung der Charta zu einer Spaltung der Oldtimer-Szene führen könnte.
- Die AI weist auf die unterschiedlichen nationalen und markenspezifischen Besonderheiten hin und möchte sichergestellt sehen, dass es in Folge der Charta keine Zweiteilung bei der Bewertung historischer Fahrzeuge gibt. Die FIVA erklärt, dass ein weltweiter Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen kaum zu bewerkstelligen sei.
- Die AI stellt die Frage nach einem „Bestandsschutz“ für die Zeit nach der Einführung der Charta. Die FIVA versichert, das zu berücksichtigen.
- Die AI weist darauf hin, dass Bitten um Subvention für die Aktivitäten rund um historische Fahrzeuge politisch nicht opportun sind. Die FIVA stimmt zu und wird entsprechende Passagen aus der Charta entfernen.
- Die AI teilt die Meinung der FIVA, dass „Automobiles Kulturgut“ mehr beinhaltet als historische Fahrzeuge. So sind darunter im engeren Sinne auch die Gebäude, in denen Fahrzeuge gefertigt wurden, die Infrastruktur, die für das Betreiben der Fahrzeuge entstanden ist, die Techniken der Fertigung, die Erfindungen u. v. m. zu subsumieren, im weiteren Sinne die Bedeutung des Automobils für die Entwicklung der Menschheit. Aufgrund der Vielfalt der Themen und der in diesem Zusammenhang mit dem Erhalt und der Historie betrauten Interessensgruppen empfiehlt die AI, dass sich die Charta speziell und ausschließlich mit den Themen des Erhalts und der Betreibung mechanisch angetriebener Fahrzeuge befasst.
- Die AI macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die eine wirtschaftliche Ersatzteilversorgung für die historischen Fahrzeuge mit sich bringt. Formulierungen der Charta (besonders in § 7) sollten dieses berücksichtigen.
- Die AI fragt an, ob die Charta auch für historischen Motorsport Gültigkeit bekommen soll. Die FIVA erklärt, dass dieses Thema Teil der FIA Zuständigkeiten ist.
Die FIVA erläutert die weitere Vorgehensweise:
- Redaktionskonferenz zu den unterschiedlichen Kommentierungen zur Charta im November 2011.
- Diskussion um die Charta bei dem General Assembly der FIVA am 17. – 19.11.2011 in Washington.
- Öffentliche Anhörung ab November 2011.
- Erneute Überarbeitung des Vorschlags.
- Verabschiedung der Charta bei dem General Assembly 2012.