Oldtimer-Reisen im Ausland

„Nationalitätskennzeichen: Das genormte D-Schild (11,5 x 17,5 cm) ist nach wie vor für Pkw und Motorräder in allen Nicht-EU-Ländern Pflicht (Ausnahme: Schweiz). Das „“D““ im Euro-Kfz-Kennzeichen wird nur in EU-Ländern anerkannt. Das gilt für Pkw und Motorräder. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen. Warnweste: In Italien, Spanien und Portugal ist das Tragen von Warnwesten für den Fall vorgeschrieben, dass die Insassen das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Land- und Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind von dieser Pflicht ausgenommen. Verbandskasten: Motorradfahrer müssen in Österreich Verbandszeug mitführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln). Warndreieck in Österreich: Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge – dazu zählen z.B. auch Motorradgespanne.“