Oldtimer-Weltverband FIVA EU Update April 2022

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://bit.ly/3FC1ycV

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir hier die deutsche Übersetzung zur Verfügung. Weitere EU-Updates hier: https://bit.ly/3z5Nd4C


Oldtimer-Weltverband FIVA – EU Update April 2022

FIVA nimmt zu Richtlinienvorschlag über Reparatur und Wiederverwertung Stellung

Im April hat die FIVA sich in einer Konsultation zu einem Richtlinienvorschlag im Rahmen der Initiative Nachhaltiger Konsum von Gütern – Förderung von Reparatur und Wiederverwendung positioniert (siehe https://bit.ly/39GGFBp). Folgende Punkte wurden angesprochen:

  • FIVA-Definition des Begriffs historisches Fahrzeug
  • Historische Fahrzeuge werden heutzutage genutzt, weil sie über ihre gesamte Lebensdauer hinweg instandgehalten wurden
  • Eine Entsorgung der Fahrzeuge ist nicht vorgesehen, da die Halter diese dauerhaft erhalten möchten
  • Halter historischer Fahrzeuge setzen daher den nachhaltigen Konsum von Gütern bereits um

Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass der Erhalt und die gelegentliche Nutzung historischer Fahrzeuge im Straßenverkehr ein kostenloses Museum für das automobile Kulturerbe darstelle und gleichzeitig das Konzept von Reparatur und Wiederverwendung umgesetzt werde.

FIVA äußert sich zur Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur

Ebenfalls im April hat die FIVA zu einer Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Stellung genommen. Letztere hatte vorgeschlagen, Blei in die Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufzunehmen. Wird der Vorschlag angenommen, würde dies bedeuten, dass vor Markteinführung und Nutzung bleihaltiger Produkte eine (kosten- und zeitintensive) Zulassung erforderlich wäre. Hintergrundinfos zur Zulassungspflicht für Blei: https://bit.ly/3KXP9kI

Sollten die ECHA und die EU sich für eine Aufnahme von Blei in die Kandidatenliste entscheiden, fordert die FIVA, die Verwendung von Blei in Zusammenhang mit Besitz, Wartung und Restaurierung historischer Fahrzeuge zuzulassen. Begründet hat die FIVA ihre Position wie folgt:

  • Blei ist erforderlich, um die Authentizität historischer Fahrzeuge zu erhalten und die für die Reparatur und Wartung des automobilen Kulturerbes erforderlichen Fertigkeiten zu bewahren.
  • Wartung und Restaurierung werden vor allem in kleinen und mittleren Betrieben durchgeführt. In den meisten Fällen fehlt es dort an den administrativen und/oder finanziellen Ressourcen für den Zulassungsprozess.
  • Blei wird üblicherweise für die Reparatur und Restaurierung von Karosserie, Kühlsystemen und elektrischen bzw. elektronischen Einbauten historischer Fahrzeuge verwendet. Die Verwendung eines Ersatzmaterials würde die Authentizität und die Qualität der Reparatur/Restaurierung beeinträchtigen.
  • Eine Ausnahme, nach der Blei weiterhin bei der Reparatur und Restaurierung von historischen Fahrzeugen verwendet werden darf, ist angemessen, um Tausende von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Europa, die sich für die Oldtimerbewegung und die Erhaltung des automobilen Kulturerbes für künftige Generationen einsetzen, nicht unverhältnismäßig zu belasten.