Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.
Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Dezember 2025 / Januar 2026. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Der Oldtimer-Weltverband FIVA engagiert sich aktiv in Brüssel, Straßburg und Berlin und setzt sich weiter stark für den Schutz historischer Fahrzeuge ein. EU-Initiativen zu Technikprüfung & Altfahrzeug-Verordnung betreffen unsere Szene.
Oldtimer-Weltverband FIVA & FIVA ID Card
Die FIVA Identity Card ist der internationale Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA. Sie kann für mechanisch angetriebene Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut wurden und in historisch korrektem Zustand erhalten sind, ausgestellt werden.
Engagement der FIVA
Paket zur Verkehrssicherheit – Abstimmung im Verkehrsausschuss am 18. März; mögliche Abstimmung im Plenum am 27. April
Am 18. März wird der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über den Bericht von Jens Gieseke (EVP, DE) und die von den Fraktionen eingereichten Änderungsanträge abstimmen. Die FIVA hat die Abgeordneten aufgefordert, die derzeitige Definition von historischen Fahrzeugen beizubehalten, die die Grundlage für unseren regulatorischen Schutz auf EU-Ebene bildet, die derzeitige zweijährige Prüfperiode für Gebrauchtfahrzeuge beizubehalten, anstatt die von der Kommission vorgeschlagene einjährige Prüfperiode, und sich gegen obligatorische regelmäßige technische Überprüfungen (periodic technical inspections, PTIs = HU) für Motorräder auszusprechen. In Bezug auf die PTIs für Motorräder unterstützt die FIVA die Beibehaltung des derzeitigen flexiblen Systems, das auf nationalen Initiativen basiert, anstatt obligatorische Prüfungen einzuführen, die die Verkehrssicherheit nicht nachweislich verbessern, aber den Motorradfahrern unnötige Belastungen auferlegen. Die FIVA organisiert gemeinsame Lobbyaktivitäten mit der FIM und der FEMA.
Die FIVA engagiert sich weiterhin sowohl auf nationaler Ebene als auch in Brüssel. Die ANFs sind eingeladen, das Positionspapier der FIVA während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zu verbreiten und dabei die Bedeutung der Beibehaltung eines Rahmens für die Verkehrssicherheit hervorzuheben, der sowohl die Sicherheit als auch den Schutz unseres automobilen Kulturgutes gewährleistet. Siehe auch ADAC Position
Allgemeine Entwicklungen Altfahrzeuge (ELV) – endgültiger Kompromiss gebilligt – historische Fahrzeuge geschützt, formelle Genehmigung und Veröffentlichung stehen noch aus
Am 26. Februar haben der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates der EU und die Ausschüsse für Umweltfragen (ENVI) und Binnenmarkt (IMCO) des Europäischen Parlaments die politische Einigung über die Verordnung über die Behandlung von Altfahrzeugen (ELV) gebilligt. Die Billigung bestätigt, dass die Mitgesetzgeber auf technischer und politischer Ebene einen endgültigen Kompromisstext erzielt haben. Da beide Institutionen den Kompromiss bereits gebilligt haben, wird die Verabschiedung und Veröffentlichung ohne weitere Änderungen erwartet. Die EU-Gesetzgeber haben historische Fahrzeuge vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen: „Um das kulturelle Erbe Europas zu bewahren, sollten Fahrzeuge von historischem Interesse vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden und nicht den Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsübertragung, Ausfuhr oder Altfahrzeuganforderungen unterliegen. Ebenso sollten Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat als von besonderem kulturellem Interesse anerkannt sind, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden“, heißt es in der Verordnung. Fahrzeuge von historischem Interesse werden unter Bezugnahme auf die Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen definiert, wie von der FIVA unterstützt. Darüber hinaus fallen auch Teile und Komponenten, die für die Wartung historischer Fahrzeuge erforderlich sind, unter die ELV-Ausnahme, was unsere Restaurierungsaktivitäten durch den Schutz des Handels und der Handhabung von Teilen erleichtern dürfte.
Obwohl historische Fahrzeuge ausgenommen sind, müssen Fahrzeugbesitzer weiterhin die administrativen Verpflichtungen gemäß der neuen ELV erfüllen, auch wenn einige davon möglicherweise bereits in mehreren EU-Ländern gelten. Insbesondere Fahrzeuge, die tatsächlich das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, müssen an zugelassene Sammelstellen oder Verwertungsanlagen geliefert werden. Die Kriterien, nach denen ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt, sind in Anhang I Teil A (z. B. ein Fahrzeug, das von einer Versicherungsgesellschaft als Totalschaden deklariert wurde) und Teil B (z. B. Fahrzeuge, die aufgegeben wurden, nicht ordnungsgemäß identifiziert werden können oder nicht ausreichend geschützt sind) festgelegt. Besitzer von historischen Fahrzeugen sollten diese Kriterien beachten, da Fahrzeuge, die unter diese Bedingungen fallen, potenziell als Altfahrzeuge eingestuft werden können, sofern ihr Status als historisches Fahrzeug nicht nachgewiesen werden kann.
Auf der Grundlage des derzeit vereinbarten Kompromisstextes fordern wir die EU-Gesetzgeber nachdrücklich auf, die letzten Schritte zur formellen Verabschiedung der neuen Altfahrzeugverordnung zu unternehmen. Die FIVA ist der Ansicht, dass der Text in seiner jetzigen Form einen angemessenen Rahmen für historische Fahrzeuge innerhalb der Verordnung bietet.