Sicherheitsgurt wird 50

Wer hat’s erfunden? Bereits 1943 kam Preston Tucker auf die Idee, sein neues Fahrzeug, den Tucker Torpedo, mit diversen Merkmalen der passiven Sicherheit auszustatten. Darunter war das Sicherheitsglas, ein gepolstertes Armaturenbrett und der Sicherheitsgurt (schön ist das Bild von Herrn Tucker ohne den angelegten Sicherheitsgurt…). Allerdings kann man die Gesamtproduktion der Torpedos mit knapp 50 als wirkliche Größe vernachlässigen. Der für den normalen Straßenverkehr zugelassene Sicherheitsgurt wird in diesem Jahr 50 Jahre alt. In Großserie wurden 1957 Beckengurte unter der Bezeichnung „Gurt zum Anschnallen, Flugzeugbauart“ als Sonderausstattung in Serienfahrzeugen von Porsche und Mercedes-Benz eingebaut. Das Deutsche Patentamt wählte 1985 diese lebensrettende Technik als eine der acht Erfindungen, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den größten Nutzen brachten. Seit dem 1. Januar 1976 ist das Anlegen des Sicherheitsgurts in Deutschland Pflicht. Das Gebot galt jedoch zunächst nur für die Vordersitze von Personenwagen. Organisationen wie der ADAC warben 1975 im Vorfeld der Gurtpflicht für das Sicherheitssystem. Doch der Widerstand gegen die Verordnung war groß. Es ging dabei nicht allein um die technischen Aspekte des Rückhaltesystems, sondern vor allem auch um die politische Ebene dieser Verordnung. „Darf der Staat dem mündigen Bürger am Steuerrad das Benutzen eines Sicherheitssystems vorschreiben?“ Diese Frage wurde 1975 in Deutschland heftig diskutiert und das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ machte die Gurtpflicht gar zur Titelgeschichte. Doch trotz aller Proteste und Diskussionen blieb es bei der Gesetzesänderung. Ab dem 1. Januar 1976 musste auf den Vordersitzen von Personenwagen der Sicherheitsgurt angelegt werden. Bereits 1974 wurden alle in Deutschland verkauften Neufahrzeuge serienmäßig mit Gurten an den Vordersitzen ausgerüstet. Mercedes-Benz stattete bereits 1973 die Vordersitze in der mittleren Baureihe W 114/115 (im Volksmund „Strichacht“ genannt) und der S-Klasse der Baureihe W 116 mit hoch modernen Dreipunkt-Sicherheitsgurten samt Aufrollautomatik aus. 1984 folgte die Gurtpflicht für Rücksitze. Im selben Jahr wurde außerdem erstmals ein Verwarnungsgeld von 40 Mark für jene Fahrer und Passagiere verhängt, die sich auf den Vordersitzen nicht anschnallten. Zwei Jahre später ahndete der Gesetzgeber auch das Fahren ohne Sicherheitsgurt im Fond mit 40 Mark. Mercedes-Benz kündigte das Sicherheitsfeature erstmals 1957 für den Roadster 300 SL an. Als neues Rückhaltesystem gepriesen war der Sicherheitsgurt als Beckengurt ausgelegt, ähnlich wie im Flugzeug. Deswegen auch die Bezeichnung „Gurt zum Anschnallen, Flugzeugbauart“. 1958 wird der Sicherheitsgurt optional im 300 SL angeboten. Pro Sitz kostete die Sonderausstattung damals 110 Mark.