Tag des Dieselgipfels… hat sich bereits jetzt für die Oldtimerszene etwas geändert?

Der DEUVET informiert:

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Auswirkung auf die Oldtimerszene

Liebe Oldtimerfreunde,

die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu „Fahrverboten“ ist derzeit in aller Munde. Wir beleuchten, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Oldtimerszene hat:

Zunächst sei klargestellt, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht – zumindest nicht direkt – über Fahrverbote entschieden hat, sondern lediglich darüber, dass die Klägerin – die deutsche Umwelthilfe e.V. – einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart hat. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat weder selbst ein Fahrverbot verhängt, noch ist es hierzu überhaupt tatsächlich in der Lage. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat „lediglich“ festgestellt, dass die bislang ergriffenen und bislang weiteren geplanten Maßnahmen wohl nicht ausreichend sind, um die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte – insbesondere NO2 – sicherzustellen.

Das Gericht hat in diesem Zusammenhang sich aber „auch“ zu den bislang ergriffenen Maßnahmen geäußert sowie zu den Maßnahmen, welche von der Politik derzeit für die nähere Zukunft ins Auge gefasst sind, und vertrat zu diesen Maßnahmen die Auffassung, diese seien nicht geeignet, zeitnah für eine Einhaltung der gesetzlichen Grenzwertvorgaben einzustehen.

Foto: Gutschild.de

Wenn man also formuliert, dass mit der jetzigen Entscheidung Fahrverbote sehr viel wahrscheinlicher werden, ist dies schon ganz zutreffend formuliert. Schließlich geraten die zuständigen Behörden, welche für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne einzustehen haben, nunmehr unter Zugzwang, da sie Maßnahmen ergreifen müssen, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwertvorgaben sicherzustellen. Es liegt also nahe, dass dann, wenn diese Entscheidung in Rechtskraft erwächst, die Kommunen gar nicht anders handeln können, als zu Fahrverboten zu greifen. Abzuwarten bleibt also insofern zunächst, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Dies wäre dann der Fall, wenn gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt wird oder, wenn die Entscheidung später bestätigt wird.

Ob und welcher Form seitens der Kommunen dann Fahrverbote verhängt werden, bleibt abzuwarten. Eine – sicherlich unpopuläre – Maßnahme könnte aber in der Tatsache bestehen, dass Fahrzeuge – oder bestimmte Fahrzeugtypen – aus Innenstädten ausgeschlossen werden.

Sofern konkretere Maßnahmen absehbar sind werden wir uns – im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel und Kräfte – dafür einsetzen, dass Fahrten – diese dienen immerhin der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes – von derartigen Fahrverboten nicht erfasst werden.

Herzlichst Ihr DEUVET-Vorstand